Keine fremden Boote auf Zuger Seen wegen Gefahr der Quaggamuschel

Der Zuger Regierungsrat untersagt für ein Jahr die Einwasserung extern registrierter Boote, um die Einschleppung der Quaggamuschel zu verhindern.

Quaggamuschel
Die Quaggamuschel breitet sich weiter aus. (Archivbild) - keystone

Der Zuger Regierungsrat hat die Einwasserung von nicht im Kanton registrierten Booten in Zuger Gewässern für ein Jahr verboten. Die Sicherheitsdirektion begründet das Verbot damit, dass beispielsweise die Quaggamuschel via Boote aus anderen Seen in Zuger Gewässer eingeschleppt werden könnte. Das Verbot gilt ab dem 12. April.

Invasive Organismen wie die Quaggamuschel weisen ein grosses wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Schadenpotential auf, wie die Sicherheitsdirektion am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Sie könnten Kosten von mehreren Millionen Franken verursachen.

Ausserkantonale Boote betroffen

Betroffen vom Verbot sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Boote. Im Ägerisee oder dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees dürfen sie nicht mehr einwassern. Für Boote mit Zuger Kontrollschild ändere sich nichts.

Seit rund zehn Jahren breitet sich die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel (Dreissena rostriformis) in Schweizer Seen und Flüssen aus. Sie kann erhebliche Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen verursachen.

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Kommentare

User #4757 (nicht angemeldet)

Dann sagt das den Vogeltieren auch

User #4127 (nicht angemeldet)

Wir haben definitiv ein Problem mit dem ganzen Boot Tourismus...

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