KI-Kinderpornografie wird in der Schweiz zum Problem
Kinderpornografie wird vermehrt mit künstlicher Intelligenz hergestellt. Kinderschutz Schweiz warnt vor einer Normalisierung der sexuellen Gewalt gegen Kinder.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fälle von künstlich hergestellten kinderpornografischen Inhalten nehmen zu.
- Kinderpornografie ist und bleibt strafbar – egal ob mit KI generiert oder nicht.
- Denn die Algorithmen müssen ursprünglich mit realen Bildern gefüttert werden.
Die künstliche Intelligenz macht aktuell grosse Fortschritte. In vielen Bereichen des Lebens ist sie hilfreich – allerdings hat sie auch Schattenseiten.
Denn es wird immer einfacher, mit KI kinderpornografische Inhalte herzustellen. So werden etwa anhand von Zeichnungen, auf denen Kinder zu sehen sind, pornografische Filme erstellt. Das ist auch in der Schweiz ein Problem.
Der Bundespolizei Fedpol ist dieses Phänomen bekannt, wie Sprecher Christoph Gnägi gegenüber «SRF» sagt. Das Verhältnis sei zwar noch klein. «Aber es gibt immer mehr derartige Fälle», so Gnägi.
Algorithmen können Kinderpornografie jetzt leichter erkennen
Da in der Statistik mit KI hergestellte Kinderpornografie nicht separat erfasst wird, ist die genaue Anzahl der Fälle unklar. Allerdings ist erkennbar, dass die Verstösse gegen das Pornografie-Verbot generell deutlich zugenommen haben.
Gnägi erklärt: «Die steigende Kurve hat auch damit zu tun, dass die Suchinstrumente besser geworden sind.» So falle es den Algorithmen von Facebook und Co. mit dem technischen Fortschritt inzwischen leichter, pornografisches Material zu erkennen.
Währenddessen ist das Ermitteln für die Strafverfolgungsbehörden anspruchsvoller geworden, so Gnägi. Denn die Kriminellen würden durch die Erstellung künstlich generierter Kinderpornografie zwar Spuren im Netz hinterlassen. Diese könnten jedoch auch wieder verwischt werden.
Bei Verstoss drohen drei Jahre Haft
Fakt ist: Egal ob mit KI hergestellt oder nicht – Kinderpornografie ist in der Schweiz immer strafbar. Und zwar nicht nur die Produktion, sondern unter anderem auch die Lagerung, das Anbieten und die Beschaffung des Materials. Bei Verstoss drohen im Fall von künstlich hergestellter Kinderpornografie bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Denn: «Die Algorithmen, welche solche Sequenzen ermöglichen, müssten ursprünglich mit realen Bildern gefüttert worden sein», erklärt Kinderschutz Schweiz. Das Material habe somit real existierende Kinder als Vorlage.
Die Stiftung stellt klar: «Gezeigt wird sexuelle Gewalt gegen ein Kind» – auch, wenn die gezeigte Situation nicht echt sei. Und diese sexuelle Gewalt gegen Kinder dürfe sich nicht normalisieren.
Beinhalten die Gegenstände oder Vorführungen tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, drohen eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.