Die Betreiberin des Online-Nachrichtendienstes «Klein Report» erhält von der SMD Schweizer Mediendatenbank und der Swissdox keinen Schadenersatz für Texte, die die beiden Firmen in ihren Datenbanken erfasst und zum Verkauf angeboten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Bundesgericht Richterwahlen
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht folgt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil dem Entscheid des Zürcher Handelsgerichts.
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Dieses war zum Schluss gelangt, dass die Press Media AG, die Betreiberin des Klein Reports, ihre Berechtigung zur Einreichung einer Klage nicht nachgewiesen habe.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass die Rechte an einem Werk, also an einem Artikel, grundsätzlich dem Urheber gehören. Die Urheberschaft lasse sich in einem Arbeitsverhältnis zwar an die Arbeitgeberin übertragen. Allerdings habe die Press Media in ihrer Klage nicht dargelegt, dass dies tatsächlich geschehen sei.

Die Press Media reichte 2019 beim Handelsgericht eine Klage gegen die SMD und die Swissdox ein. Die SMD ist gehört der Ringier AG, der Tamedia AG und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Die Swissdox ist eine Tochtergesellschaft der SMD und bietet die bei ihre archivierten Artikel gegen Bezahlung der Öffentlichkeit an.

Die Press Media verlangte für rund 10'000 Artikel, die bei den Beklagten ohne ihr Einverständnis gespeichert worden waren, einen Schadenersatz für entgangene Werbeeinnahmen und die Herausgabe des Gewinns, den die Datenbanken mit den Artikeln generiert hatten. (Urteil 4A_527/2021 vom 17.2.2022)

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