Kleine Verwahrung für WG-Mörder bestätigt
Das Zürcher Obergericht hat für den WG-Mörder eine kleine Verwahrung bestätigt. Der schizophrene Mann habe 2016 seine Mitbewohner erwürgt und geschändet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der WG-Mörder erwürgte im Jahr 2016 seine Mitbewohnerin.
- Aufgrund seiner Schizophrenie zählte er zum Zeitpunkt der Tötung als «steuerungsunfähig».
- Er erhielt für seine Tat eine kleine Verwahrung.
Bei einer Auseinandersetzung erwürgte der heute 36-jährige Mann seine damals 28-jährige Mitbewohnerin. Der Täter schändete im Anschluss ihre Leiche.
Laut dem Bezirksgericht soll der Mann während der Tat aufgrund seiner schizoaffektiven Psychose «steuerungsunfähig» gewesen sein. Bei der Leichenschändung soll der Mann jedoch «vermindert steuerungsfähig» gewesen sein.
Aufgrund dieser Umstände erhält der Täter nur einen Schuldspruch für die Störung des Totenfriedens. Der Täter erhielt für diese Tat eine Haftstrafe von 22 Monaten.
Für die Tötung der Frau erhielt er eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen verordnet. Dies entspricht einer kleinen Verwahrung, da die Freilassung vom Erfolg der Therapie abhängt.