Ehefrau erstochen - 47-Jähriger vor Kreisgericht in Wil SG

Keystone-SDA Regional
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Flawil,

Vor dem Kreisgericht Wil in Flawil SG steht am heutigen Donnerstag ein 47-jähriger Mann, dem vorgeworfen wird, im Mai 2018 seine Frau im Streit mit 51 Messerstichen ermordet zu haben. Der psychisch gestörte Mann soll in eine Klinik eingewiesen werden.

kreisgericht wil
Das Kreisgericht Wil in Flawil. - Keystone

Zur Bluttat kam es am 18. Mai 2018 in der Familienwohnung in Wil SG. Das Ehepaar geriet laut Anklageschrift kurz vor Mittag wegen einer Bagatelle in Streit.

Um etwa 13 Uhr und um 13.50 Uhr verliessen die beiden erwachsenen Kinder des Paars die Wohnung. Laut Anklageschrift holte der Mann in der Küche ein Rüstmesser und steckte es in die Gesässtasche seiner Hose.

Dann ging er ins Schlafzimmer, wohin sich die Frau zurückgezogen hatte. Erneut kam es zu einem kurzen Disput, worauf der Mann das Messer zückte. Wild stach er auf Gesicht, Hals und Oberkörper der Frau ein - die Rechtsmediziner zählten später 51 Stiche.

Während die Schwerverletzte röchelnd am Boden lag, wechselte der Angreifer - immer gemäss Anklage - seine blutverschmierte Hose, dann verliess er das Zimmer und schloss von aussen ab. Er wusch in der Küche das Messer und versorgte es. Etwa um 14.10 Uhr verliess er die Wohnung mit der sterbenden Frau, schloss hinter sich ab und ging auf direktem Weg zur Polizeistation.

Dort zog er eine Nummer und setzte sich in den Warteraum. Als er nach etwa 30 Minuten an der Reihe war, teilte er dem Polizisten am Schalter mit, ihm sei «ein Seich passiert», er habe im Streit auf seine Frau eingestochen. Sie sei zuhause, wie es ihr gehe, wisse er nicht.

Laut Anklageschrift litt der Mann zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie. Er habe zwar das Unrecht seiner Tat einsehen können, sei aber aufgrund seiner Störung vermindert fähig gewesen, nach dieser Einsicht zu handeln.

Die Staatsanwaltschaft beantragt 12 Jahre Freiheitsentzug, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme. Diese wird im Volksmund auch Kleine Verwahrung genannt, weil kein Termin für die Entlassung festgelegt wird, sondern diese vom Erfolg der Behandlung abhängig ist.

Zudem soll der Mazedonier für 15 Jahre des Landes verwiesen und die Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS), einer europaweite Fahndungsdatenbank, ausgeschrieben werden. Der Verteidiger wird seine Anträge an der Verhandlung bekannt geben.

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