Kommission bemängelt fehlende Chancengleichheit bei Kinderbetreuung
Bei der Kinderbetreuung entscheidet der Wohnort, ob die Kita qualitativ gut und auch bezahlbar ist. Die Chancengleichheit erweist sich als mangelhaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Chancengleichheit bei den Kindertagesstätten ist nicht gewährleistet.
- Die Kommission verlangt, dass sich der Bund stärker an der Finanzierung beteiligt.
Bei der Kinderbetreuung entscheidet der Wohnort, ob die Kita qualitativ gut und auch bezahlbar ist. Die Kommission für Familienfragen (EKFF) empfiehlt nun, dass sich der Bund stärker engagieren soll - sowohl bei der Finanzierung als auch bei den Rahmenbedingungen.
Mangelnde Angebotsqualität und keine Chancengerechtigkeit: Dies ist das Fazit, dass die EKFF im Anschluss an eine Studie über die Kinderbetreuung in der Schweiz zieht, die im Mai veröffentlicht wurde.
Nicht nur Kosten sind ein Problem
Die Kommission hat aufgrund der Studie 18 Empfehlungen an Politik und Behörden formuliert, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Studie der Credit Suisse war zum Schluss gekommen, dass der durchschnittliche Anteil der Eltern an der Finanzierung der Kitas zwischen 20 und 90 Prozent beträgt.
Laut der Kommission sind aber nicht nur die Kosten ein Problem. Es würde an nationalen Vorgaben für eine gute familien- und schulergänzende Betreuungsqualität fehlen, und in den Kantonen seien - wenn überhaupt - nur Mindestvorgaben zur Qualität vorhanden.
«Die schweizweit vielfältigen strukturellen Rahmenbedingungen führen zu ungleichen Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder», bilanziert die Kommission. Mit den Empfehlungen wolle die EKFF dazu beitragen, dass gute Kinderbetreuung für alle Kinder in der Schweiz verfügbar und für alle Eltern bezahlbar sei.
Bund soll sich beteiligen
Um die Chancengerechtigkeit herzustellen, empfiehlt die EKFF, auf Bundesebene Regelungen für Kitas einzuführen - oder zumindest auf Ebene eines interkantonalen Konkordats. So solle jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen können - bereits ab Geburt und nicht erst mit dem Eintritt in den Kindergarten. Heute ist die Kinderbetreuung in erster Linie Aufgabe der Kantone und Gemeinden.
Weiter empfiehlt die EKFF, dass eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kitas gesetzlich verankert wird und die gesamten Kinderdrittbetreuungskosten von der Kantons- und Bundessteuer abgezogen werden können. Als Ergänzung zum Mutter- und Vaterschaftsurlaub solle zudem eine Elternzeit eingeführt werden. Und schliesslich sollen nationale Qualitätsvorgaben für Kitas verabschiedet werden.
Die EKFF ist eine ausserparlamentarische Fachkommission, die sich für familienfreundliche Rahmenbedingungen einsetzt. Die Kommission berät den Bundesrat. Inzwischen nehmen in der Schweiz knapp 40 Prozent der Haushalte mit Kindern unter zwölf Jahren eine institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch.