Kommission will Ärztemangel mit Ausnahmeregelung verhindern
Eine Kommission will Ärztemangel mit einer Ausnahmeregelung verhindern. Diese sollte in Kraft treten, wenn zu wenig medizinische Versorgung vorhanden ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kommission will Ärztemangel verhindern.
- Dies, indem eine Ausnahmeregel geschaffen wird, die in bestimmten Fällen in Kraft tritt.
Seit Anfang Jahr sind neue Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte in Kraft. Nun fordert die zuständige Nationalratskommission bereits wieder Korrekturen. Es brauche eine Ausnahmeregelung bei unzureichender medizinischer Versorgung.
Ärztinnen und Ärzte, die eine ambulante Praxis eröffnen wollen, müssen sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen. Ausserdem müssen sie über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen.
Sie müssen zudem mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben.
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) möchte diese Regelung um eine Ausnahme bei unzureichender medizinischer Versorgung ergänzen. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen. Mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit der Initiative soll verhindert werden, dass es zu einem Ärztemangel kommt.