Kommission will ausgediente Zivilschützer von Ersatzabgabe befreien
Ausgediente Zivilschützer sollen in Zukunft von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats.
Das Wichtigste in Kürze
- Zivilschützer, die den Dienst absolviert haben, sollen von Ersatzabgabe befreit werden.
- Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) hat eine neue Forderung bekannt gegeben: Personen, die ihre Dienstpflicht im Zivilschutz vollumfänglich erfüllt haben, sollen von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Sie hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben.
Heute muss ein Angehöriger des Zivilschutzes nach Leistung von 245 Diensttagen noch eine Rest-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. «Dieser Umstand ist nicht nachvollziehbar und muss korrigiert werden», begründet FDP-Nationalrätin Maja Riniker (AG) ihre Initiative.
Sie hat die Mehrheit der SIK-N hinter sich. Mit 16 zu 9 Stimmen unterstützt die Kommission die Initiative, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das geltende Recht verstosse gegen die Gleichbehandlung der verschiedenen Dienstarten – zulasten des Zivilschutzes, lautet der Tenor.
Die Minderheit wiederum ist der Auffassung, dass dieses Vorhaben eine Neudefinition der Dienstpflicht und folglich eine Verfassungsänderung erfordern. Über die Initiative befindet als Nächstes die Schwesterkommission im Ständerat.