Kommission will Handydaten von Flüchtlingen auswerten
Das Staatssekretariat für Migration soll künftig die Mobiltelefone und Tablets von Asylsuchenden auswerten dürfen, um deren Identität festzustellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das SEM soll künftig die Mobiltelefone und Tablets von Asylsuchenden auswerten dürfen.
- Damit solle die Erschliessung der Identität der Antragssteller erleichtert werden.
Viele Asylsuchende können ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen. Nun soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit künftig Handys und Tablets von Flüchtlingen zur Identitätsüberprüfung systematisch ausgewertet werden können.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SGK) hat einen Vorentwurf für eine Änderung des Asylgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Kommissionen stimmen Vorlage zu
Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH), welcher beide Kommissionen zugestimmt haben.
In seiner Begründung stellt der Initiant fest, dass eine beträchtliche Anzahl Asylsuchender ohne Ausweispapiere einreisen kann. Deshalb kann ihre Identität nicht nachgewiesen werden. Dies verzögere und erschwere das Asylverfahren. Nach Angaben des Bundes können bis zu vier Fünftel der Asylsuchenden in der Schweiz ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen.
SEM soll Mobiltelefone und Tablets auswerten dürfen
Künftig soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kompetenz erhalten, Mobiltelefone und Tablets von Asylsuchenden zur Identitätsüberprüfung auszuwerten. Betroffene Flüchtlinge würden verpflichtet, die entsprechenden Geräte herauszugeben. Falls die Identität, die Nationalität und der Reiseweg des Gesuchstellers wegen fehlender Dokumente nicht auf andere Weise feststellbar ist.
Eine sogenannte Herkunftsanalyse ist jedoch beispielsweise vor der Auswertung eines elektronischen Datenträgers nicht ins Auge zu fassen. Ein solches Verfahren sei mit einem grossen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden.
Verpflichtung zur Aushändigung
Die Verpflichtung zur Aushändigung elektronischer Datenträger an das SEM erstreckt sich gemäss der Vorlage grundsätzlich auf das ganze Asylverfahren. Ab Eintritt in ein Zentrum des Bundes oder eine Unterkunft am Flughafen bis zu einem allfälligen Wegweisungsvollzug.
In anderen Ländern sieht das ähnlich aus. Deutschland, Dänemark, Finnland und die Niederlande haben bereits gesetzliche Grundlagen für die systematische Auswertung von Handy- und Laptopdaten geschaffen. Die nationalrätliche Kommission sieht keinen Grund, warum diese Methode nicht auch in der Schweiz angewendet werden soll.