Kommission will Zwischennutzung des Luzerner Spitals möglich machen
Die Luzerner Baukommission will den Bebauungsplan ändern, um eine Zwischennutzung des Bettenhochhauses zu ermöglichen.
Die Baukommission des Grossen Stadtrats von Luzern will eine Zwischennutzung des Bettenhochhauses des Luzerner Kantonsspitals ermöglichen. Sie empfiehlt, die zeitliche Vorgabe für den Rückbau des Spitals aus dem neuen Bebauungsplan zu streichen.
Plan des Luzerner Kantonsspitals (Luks) ist es, den sogenannten «Schoggiturm» nach Errichtung des Ambulanten und des Stationären Zentrums abzureissen und einen Park darauf zu realisieren. Dieser soll als Reservefläche für künftige Nutzungen dienen.
Luks-Gruppe gegen Streichung der Vorgaben
Die Luks-Gruppe sprach sich in einer Stellungnahme gegen eine Streichung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan aus. Sie betonte darin, dass eine Weiternutzung bereits mehrfach geprüft und verworfen wurde. Unter anderem, da die räumlichen Verhältnisse einen effizienten Spitalbetrieb verunmöglichten.
Das Spitalzentrum sei am Ende seines Lebenszyklus angekommen und Instandsetzungsarbeiten wären entsprechend kostspielig, hiess es in der Stellungnahme. Die Luks-Gruppe rechnet mit Investitionen von über 100 Millionen Franken. Dazu käme eine Kostenmiete von 16,4 Millionen Franken pro Jahr.
Nutzung durch Dritte ausgeschlossen
Auch eine Nutzung durch Dritte schliesst die Luks-Gruppe aus. Als Argumente nennt sie unter anderem das öffentliche Verkehrs- und Strassennetz, welches heute bereits an seine Kapazitätsgrenzen stösst, die Lärmbelastung durch den Rettungshelikopter sowie die Privatsphäre der Patienten, die dadurch negativ beeinflusst werden könnte.
In ihrem Fazit schrieb die Luks-Gruppe, dass eine Genehmigung des Bebauungsplans eine Voraussetzung dafür sei, um das Ambulante Zentrum zu bauen. Eine Ablehnung oder ein Referendum könne die geplante Entwicklung um Jahre verzögern. Dies hätte Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Zentralschweiz.
Der Grosse Stadtrat wird das Geschäft voraussichtlich an seiner Session vom 30. Januar 2025 behandeln.