Konsumentenschutz scheitert im Abgas Skandal vor Handelsgericht

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Zürich,

Das Handelsgericht Zürich hat eine Klage des Konsumentenschutzes wegen des Abgas-Skandals abgelehnt. Das Urteil wird nun weitergezogen.

Luftverschmutzung
Luftverschmutzung durch Abgasausstoss von einem Auto. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Konsumentenschutz scheitert im Abgasskandal vor Handelsgericht.
  • Die Klage soll nun weiter vor Bundesgericht gezogen werden.

Der Konsumentenschutz scheitert im Abgas-Skandal mit seiner Klage gegen VW und die VW-Importeurin Amag. Das Handelsgericht Zürich habe die Verbandsklage abgelehnt, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz am Mittwoch in einem Communiqué mit. Die SKS zieht das Urteil an das Bundesgericht weiter.

Das Handelsgericht Zürich begründet sein Nichteintreten auf die Verbandsklage gemäss der Mitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz mit dem fehlenden Interesse der Stiftung in diesem Fall. Die Abgasmanipulation des Volkswagenkonzerns sei seit langem bekannt, laute die konkrete Begründung. Das Handelsgericht sehe somit keine Täuschung im Rechtssinne mehr vorliegen.

Die Feststellung der Widerrechtlichkeit durch das Gericht könne daher die Beeinträchtigung der betroffenen Fahrzeughalter nicht beheben. Deshalb trete das Gericht auf die Klage inhaltlich nicht ein.

Stiftung kritisiert Urteil scharf

Die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert den Entscheid scharf. Mit dem nun vorliegenden Entscheid im zweiten Fall der Geschichte der Verbandsklage erklärt das Handelsgericht Zürich das lauterkeitsrechtliche Instrument der Verbandsklage nun aber faktisch zum toten Buchstaben, hiess es in der Mitteilung.

«Folgt man der Argumentation des Handelsgerichts, können Unternehmen oder Personen, die widerrechtlich handeln, die Verbandsklage jederzeit ins Leere laufen lassen: Sie müssen dafür ihre illegalen Tätigkeiten einfach nur einstellen», lässt sich dazu der Rechtsanwalt der Stiftung Alexander Amann in der Mitteilung zitieren.

Der Konsumentenschutz legt deshalb dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein. Vom Entscheid des Handelsgerichts nicht betroffen ist die Schadensersatzklage, welche die SKS für rund 6'000 Autobesitzer eingereicht hat, die Schummeldiesel gekauft hatten.

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