Kriminalstatistik: Zunahme bei minderjährigen Straftätern

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Bern,

Das Bundesamt für Statistik hat die Kriminalstatistik für das Jahr 2020 veröffentlicht. Den Daten sind einige interessante Informationen zu entnehmen.

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Die Polizei stellt ein Warnschild auf. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hälfte aller Beschuldigten für Vergehen 2020 sind Schweizerinnen und Schweizer.
  • Die Zahl der Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch ging 2020 um 2 Prozent zurück.
  • Im Jahr 2020 sind 8 Prozent mehr Minderjährige verzeigt worden als letztes Jahr.

Die Hälfte aller Beschuldigten für Vergehen gegen das Strafgesetzbuch sind im vergangenen Jahr Schweizerinnen und Schweizer gewesen. Zugenommen hat vor allem der Anteil der Minderjährigen. Die Zahl der Beschuldigten ohne Wohnsitz in der Schweiz ging hingegen um fast neun Prozent zurück.

Zunahme von minderjährigen Tätern

Die Zahl von Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch stieg 2020 um zwei Prozent auf 83'318. Dies kann man der am Montag veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) entnehmen. Als Grund für den Anstieg nennt das BFS vor allem die Zunahme von minderjährigen Tätern.

Insgesamt seien im letzten Jahr 10'553 Minderjährige verzeigt worden, acht Prozent mehr als im Vorjahr. Ihnen seien vor allem «geringfügige Straftaten» wie Sachbeschädigung, Ladendiebstahl, Tätlichkeiten, Beschimpfungen oder Pornorgrafie zur Last gelegt worden. Auch Einbruch- oder Einschleichdiebstähle und Drohungen gehören zu den Straftaten.

50 Prozent der Beschuldigten sind Schweizer

Bei den Vergehen gegen das Strafgesetzbuch handelte es sich bei 50 Prozent der Beschuldigten um Schweizerinnen und Schweizer. Bei 32 Prozent um Ausländer mit einem ständigen Wohnsitz in der Schweiz. Bei vier Prozent um Personen aus dem Asylbereich.

14 Prozent der Beschuldigten waren Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz. Das sind fast neun Prozent weniger als im Vorjahr.

Die Aufklärungsquote lag im vergangenen Jahr mit 96,4 Prozent vor allem bei Tötungsdelikten- oder -versuchen sehr hoch. Bei Vermögensstraftaten hingegen wurde nur in etwas mehr als einem Viertel der Fälle ein Täter gefasst. Zu Vermögensstraftaten gehören Diebstähle und Sachbeschädigungen. Ohne diese beiden «besonders häufigen Straftatbestände» lag die Aufklärungsquote bei Vermögensstraftaten bei 50,7 Prozent, wie es weiter heisst.

Aufklärungsquote bei Straftaten

Bei den Straftaten gegen Leib und Leben wurden in 88,2 Prozent der Fälle die Täterin oder der Täter gefasst. Ähnlich hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität mit 85,5 Prozent. Ein Grund dafür sei, dass das Opfer bei diesen Delikten die beschuldigte Person oftmals kenne.

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz konnten in 95,8 Prozent der Fälle aufgeklärt werden. Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sogar mit 100 Prozent Sicherheit. Denn die Aufdeckung und Registrierung dieser Straftaten stehe da oft in Zusammenhang mit Kontrollen der Polizei, heisst es.

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