Lachgas wird auch in der Schweiz als Partydroge konsumiert
In Holland soll Lachgas verboten werden – weil es als Partydroge missbraucht wird. Auch bei uns erfreut sich das Distickstoffmonoxid wachsender Beliebtheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die niederländische Regierung will Lachgas dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen.
- Auch Schweizer Behörden warnen vor der berauschenden Substanz.
- Denn: Auch bei uns wird das Gas als Partydroge konsumiert.
In Holland soll Lachgas verboten werden – weil es oft als Partydroge missbraucht wird und sich vor allem Jugendliche damit in einen Rauschzustand versetzen. Das Gas hat sich laut dem niederländischen Gesundheitsminister zu einem echten Drogenproblem entwickelt.
Auch in der Schweiz ist Lachgas beliebt, wie das Bundesamt für Gesundheit BAG gestützt auf Angaben von Sucht Schweiz bestätigt. «Lachgas zu benutzen, scheint gegenwärtig insbesondere in der Party-Szene vermehrt im Trend zu liegen», schreibt die Stiftung in einer Info-Broschüre.
Lachgas hat eine psychoaktive und schmerzstillende Wirkung. Im 19. Jahrhundert war es eine Attraktion auf Jahrmärkten, wo es zur Belustigung der Gäste, in Luftballons abgefüllt, verkauft wurde. Später setzten es Zahnärzte zur Betäubung ein. Auch heute kommt es noch als Narkosemittel zum Einsatz.
Lachgas ist eine Droge
Das leicht süsslich riechende Gas ist in der Schweiz legal und einfach erhältlich. Dies könnte auch die wachsende Popularität des Distickstoffmonoxids erklären. Dominique Schori von Infodrog, der vom BAG eingesetzten Koordinations- und Fachstelle Sucht, erklärt gegenüber Nau, gerade regelmässiger Konsum könne zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen.
«Lachgas kann als Droge bezeichnet werden», so Schori. Der Konsum führe zwar nicht zu einer körperlichen Abhängigkeit, jedoch habe er wie alle psychoaktiven Substanzen ein psychisches Suchtpotenzial.
Teilweise könne es zu Bewusstlosigkeit oder Atemlähmung kommen, warnt Dominique Schori vor den Wirkungen.
Zahlen lassen sich schwer erheben
Zahlen zum Konsum lassen sich jedoch nicht so einfach erheben. «Wie bei allen Drogen ist es schwierig, exakte Zahlen zur Verbreitung des Konsums zu nennen.»
Ähnlich tönt es bei der Kantonspolizei Bern. Ereignisse mit Lachgas seien bereits registriert worden. Da das Gas aber nicht illegal sei, würden diese Vorfälle nicht statistisch erfasst. Dasselbe bestätigt die Kantonspolizei Zürich.