Längere Strafen und Verwahrungen: Sterben im Gefängnis wird aktuell

Keystone-SDA
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Bern,

Mit längeren Haftstrafen und Verwahrungen wird das Problem des Sterbens hinter Gittern in der Schweiz aktuell. Gleichzeitig sind die Behörden bei Haftunterbrüchen zum Sterben restriktiv. Das stützte das Bundesgericht jüngst und hielt fest, es gebe ein übergeordnetes Vergeltungsbedürfnis und Sicherheitsgründe.

Gefängnis
Ein Häftling im kanton Waadt nutzt den offenen Strafvollzug zur Flucht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frage nach dem humanen Sterben von Gewalttätern stelle sich erst seit einigen Jahren, sagte der Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen vom Samstag.

Die Entlassung von Gewalt- und Sexualstraftätern im Massnahmen- oder Verwahrungsvollzug werde gesellschaftlich nicht mehr toleriert.

Gemäss dem Bundesgericht sollten Strafunterbrüche fürs Sterben bei schweren Straftätern nur als letztmögliches Mittel gewährt werden. Früher war das gemäss Brägger anders. Die Behörden wollten es in Gefängnissen nicht zu Todesfällen kommen lassen und bewilligten Todkranken meist einen Strafunterbruch, damit sie zu Hause sterben konnten.

Aktuell erlaube das Strafgesetz die Verlegung todkranker Sträflinge in ein Spital mit spezieller Bewachungsstation oder in eine besondere Haftform, also ein Pflegeheim. Die Bewachungsstation etwa im Berner Inselspital sei indessen ein Akutabteilung und nicht für die Palliativpflege ausgelegt.

Eine geschlossene Abteilung gebe es in einem privaten Pflegeheim in Bauma ZH. Viele Pflegeheime nähmen Verwahrte nicht auf. Das Problem der älteren Inhaftierten ist gemäss Brägger aber erkannt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren schliesse die Suizidhilfe im Strafvollzug nicht mehr aus.

Die Strafvollzugskonkordate wollten in ihrer Planung Sträflingen ab 60 künftig den Übertritt in ein altersgerechtes System ermöglichen. Eine solche Abteilung gibt es bereits in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg.

Brägger sieht beim Sterben im Strafvollzug den Staat in der Pflicht. Wenn dieser die Sicherheit so hoch gewichte und Sterbende nicht mehr herauslasse, müsse er für ein menschenwürdiges Altern und Sterben hinter Gittern sorgen.

Heute wolle aber möglichst keine Institution der Ort sein, an dem die Leute sterben. Deshalb würden sie hin und her geschoben. Deutschland sei da weiter und habe bereits entsprechende Einrichtungen.

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