Lärmkommission fordert möglichst bald strengere Lärm-Grenzwerte

Keystone-SDA
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Bern,

Die Kommission für Lärmbekämpfung will Eisenbahn- und Fluglärm angehen. Die aktuellen Grenzwerte sind nicht mehr zeitgemäss. Schnelles Handeln ist gefordert.

Tempo-30-Zone
Ein Schild, das auf die Tempo-30-Zone und Lärmschutz hinweist. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenzwerte für Lärmschutz müssen laut EKLB angepasst werden.
  • Auch die entsprechenden Zeitperioden müssen geändert werden.
  • Die Belastung der Menschen durch Lärm steigt – es muss schnell gehandelt werden.

Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) dringt auf strengere Grenzwerte, vor allem bei Eisenbahn- und Fluglärm. Der Grund: Die wissenschaftlichen Grundlagen der geltenden Grenzwerte seien veraltet. Und die Kommission fordert Tempo bei der Umsetzung.

Empfehlungen für eine Anpassung dieser Grenzwerte stellte die EKLB am Donnerstag in Bern vor. Dazu veröffentlichten sie den Bericht «Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm».

Es seien immer noch viele Menschen schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt. Trotz sichtlichen Erfolgen der Lärmbekämpfung in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten, hiess es in einer Mitteilung der EKLB.

Strengere Grenzwerte bei Nacht

Für Strassenlärm empfiehlt die EKLB in reinen Wohngebieten am Tag einen gegenüber der bisherigen Regelung mehr oder weniger gleich bleibenden Immissionsgrenzwert. Während der Nacht soll der Grenzwert strenger werden.

Lärmschutzwände zwischen Zürich Basel.
Lärmschutzwände senken die Lärmbelastung in entsprechenden Gebieten. - keystone

Beim Eisenbahnlärm hingegen wird empfohlen, sowohl die Tages- als auch die Nachtperiode strenger zu beurteilen. Auch der Fluglärm soll gemäss Empfehlung sowohl am Tag als auch in der Nacht strenger beurteilt werden als bisher.

Der Grund für diese Verschärfungen sei, so die EKLB, dass sich die Menschen vor allem vom Eisenbahn- und Fluglärm seit einigen Jahrzehnten immer mehr belästigt fühlten.

Anpassung der Zeitperioden nötig

Die EKLB empfiehlt weiter, die Beurteilungszeit für die Nachtperiode für alle Arten von Verkehrslärm grundsätzlich auf den Zeitraum von 22.00 bis 7.00 Uhr und damit auf eine 9-stündige Dauer auszudehnen. Gleichzeitig soll die Tagesperiode auf den Zeitraum von 7.00 bis 22.00 Uhr und damit von heute 16 auf 15 Stunden verkürzt werden.

Neu wird vorgeschlagen, für Fluglärm ausser den bisherigen drei Nachtstunden (22.00 bis 23.00 Uhr, 23.00 bis 24.00 Uhr und bis 6.00 Uhr) auch die Morgenstunde zwischen 6.00 und 7.00 Uhr mit einem gesonderten 1-Stunden-Grenzwert zu belegen.

Die EKLB ist allerdings der Meinung, dass am bisherigen Grenzwertschema mit den zwei Zeitperioden Tag und Nacht sowie den drei Arten von Belastungsgrenzwerten (Planungswert, Immissionsgrenzwert, Alarmwert) festgehalten werden sollte.

Empfindlichkeitsstufen erfüllen wichtige Funktion

Die Kommission spricht sich auch dafür aus, dass die Empfindlichkeitsstufen beibehalten werden, die als raumplanerisches Instrument aus ihrer Sicht eine wichtige Funktion erfüllen.

Die EKLB erkennt aber die Wichtigkeit eines einheitlichen Schutzes des Wohnens vor Lärm an. Entsprechend empfiehlt sie, dass die Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm in reinen Wohngebieten und in gemischten Wohn- und Gewerbegebieten gleichgesetzt werden.

Bodensee
Bewohner rund um den Bodensee sind besonders von Fluglärm betroffen. - Keystone

Und die EKLB drückt aufs Tempo. Die Vorschläge seien rasch umzusetzen, heisst es in der Mitteilung der Kommission. Die EKLB sei sich aber bewusst, dass die Umsetzung der Empfehlungen zum Teil erhebliche Auswirkungen haben könne, vor allem auf die Verkehrsinfrastrukturen und die Siedlungsentwicklung.

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) bedauert, dass in reinen Wohngebieten am Tag dieselben Grenzwerte wie bisher gelten sollen und dass das Grenzwertschema Tag/Nacht bleiben soll. Auch genüge die Empfehlung, die Nachtruhe um eine Stunde von 22.00 bis 7.00 Uhr auszudehnen, nicht.

Lärmbelastung muss unabhängig von Tageszeit geregelt werden

Lärmbelastung sei ein von der Tageszeit unabhängiges Problem, schreibt der VCS. Viele Menschen arbeiteten in Schichtarbeit und seit der Covid-Pandemie vermehrt zu Hause. Tagsüber dürfe der Lärmgrenzwert daher nicht mehrfach höher sein als nachts.

Wichtig für den VCS sind Massnahmen, die den Strassenverkehrslärm «erwiesenermassen wirksam» an der Quelle senken: Tempo 30 innerorts und Veloverkehr, für den es längst bessere Infrastrukturen und mehr Platz brauche. Der VCS will zudem eine deutliche Lärmsenkung in der Nähe von Flughäfen.

lärm
Der Strassenlärm in und um Zürich ist hoch. - Keystone

Die Lärmliga Schweiz begrüsst es, dass die Immissionsgrenzwerte insgesamt sinken sollen. Unverständlich sei aber, dass für Strassenlärm als einzigem kein Grenzwert vorgesehen sei; alle anderen seien erheblich tiefer angesetzt worden. Das töne nach einem politischen Kompromiss, schreibt die Lärmliga in einer Mitteilung.

Die Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit (KLUG) sieht sich im EKLB-Bericht bestätigt. Die Koalition will nicht nur eine Verschärfung der Lärmgrenzwerte für den Flugverkehr, sie fordert auch bessere Schutzmassnahmen sowie die Verlängerung des Nachflugverbots, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

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