Lehrer (55) küsst und streichelt Kind – kriegt Tätigkeitsverbot
Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH musste sich ein Lehrer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verantworten. Er erhält ein Berufsverbot.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 55-jähriger Lehrer wird wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind verurteilt.
- Es gibt auch grenzüberschreitende Chats zwischen dem Lehrer und dem betroffenen Kind.
- Vom Bezirksgericht Horgen ZH kriegt der Lehrer ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.
Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH muss sich ein 55-jähriger Lehrer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verantworten. In dieser Lehrer-Kind-Beziehung sei es zu vielen Grenzüberschreitungen gekommen, einige davon auch körperlich. Der Lehrer habe das Kind unter anderem geküsst und gestreichelt, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Eltern und Lehrer widersprechen sich
Das Kind identifizierte sich als non-binär, wie die Anklageschrift verrät. Dies wiederum war laut dem Lehrer für die Eltern des Kindes ein Problem: «Mit seinen Eltern konnte es nicht über seine Gefühle sprechen, die Mutter hat Transgender nicht akzeptiert. Ich war die einzige Vertrauensperson», erklärt sich der Lehrer.
Wie der 55-Jährige berichtet, sei das Kind suizidgefährdet gewesen, habe sich selbst verletzt. «Mein Ziel war es, professionelle Hilfe zu suchen. Zusammen mit dieser wollte ich die Eltern über die Identität ihres Kindes informieren», so der Lehrer.
Anders sieht das die Familie des Kindes: «Dass sich das Kind als non-binäre Person fühlte, ist faktenwidrig», sagt der vertretende Anwalt der Familie im Prozess. Das Kind sei auf der Suche nach dem eigenen Körper gewesen. Auch betont der Anwalt mehrfach, dass das Kind mit seinen Eltern über alles hätte sprechen können.
Er unterstellt dem Beschuldigten, das «massive Machtgefälle» zwischen Lehrer und Kind missbraucht zu haben. Die Verteidigerin des Beschuldigten forderte wiederum einen Freispruch, denn es habe keine sexuellen Handlungen gegeben.
Private Chats zwischen Kind und Lehrer
Im Rahmen der Ermittlungen wurde der Chatverlauf zwischen dem Lehrer und dem Kind sichergestellt. «Es ist extrem auffallend, wie sexualisiert die Sprache ist. Fast in jeder Nachricht steckt mindestens eine Anspielung», so der Anwalt der Familie.
Der Lehrer beteuert, dass er immer nur helfen wollte. «Es ist mir jetzt auch klar, dass einzelne Formulierungen nicht gehen. Aber es war schwierig, weil ich jeweils schnell reagieren musste.» Er erklärt, dass er Angst hatte, das Kind abzuweisen, weil sich dieses dann selbst verletzen könnte.
Das Kind selbst habe laut Anwalt die Aufmerksamkeit geschätzt, aber auch Angst gehabt. Das Wort «unangenehm» sei in der Befragung häufig gefallen. Mittlerweile gehe das Kind auf eine andere Schule. Es sei in Psychotherapie und werde später als geplant ins Berufsleben einsteigen.
Lebenslanges Arbeitsverbot
Der Lehrer arbeitet seit dem Vorfall nicht mehr im Klassenzimmer. Der 55-Jährige wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese muss er jedoch nur antreten, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt. Zudem erhält er ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.