Leitlinien für Ärzte thematisieren neu Umgang mit Sterbewünschen
Das Wichtigste in Kürze
- Personen mit schweren Diagnosen suchen eher als Sterbende nach Sterbehilfe.
- Deshalb wurde der Geltungsbereich der Richtlinien auf sie erweitert.
- Man verzichtet auf objektive Kriterien, da das subjektive Leiden im Vordergrund steht.
Durch die mediale Präsenz entsteht der Eindruck, dass sich offenbar breite Bevölkerungskreise eine selbstbestimmte Gestaltung des letzten Lebensabschnittes inklusive assistiertem Suizid wünschen. Suizidhilfe ist in der Schweiz grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn sie ohne selbstsüchtige Beweggründe erfolgt.
Am Mittwoch hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) in Bern ihre revidierten medizin-ethischen Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod vorgelegt. Wichtigste Neuerung ist die Erweiterung des Geltungsbereichs. Neu umfasst dieser nicht nur Patienten, bei denen der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat, sondern auch solche, die an einer wahrscheinlich tödlich verlaufenden Krankheit leiden.
In der Praxis würden sich eher Menschen mit schweren Diagnosen als Sterbende mit Suizidwünschen an Ärzte wenden, erklärte Christian Kind, der Projektverantwortliche der neuen SAMW-Richtlinien, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Umstrittene Suizidhilfe
Nicht unerwartet stiess in der Vernehmlassung zu den neuen Richtlinien die Suizidhilfe auf die grösste Kritik. In den neuen Richtlinien sind die ethischen Begründungen zu den kontrovers diskutierten Handlungen deshalb ausführlicher. Ethisch vertretbar ist dabei ärztliche Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patienten, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos geblieben sind oder als unzumutbar abgelehnt werden.