Lieferwagen fährt mit offener Hecktür auf Strasse – darf man das?

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Bern,

Bilder eines Nau.ch-Lesers zeigen: Ein Lieferwagen war kürzlich wegen der Ladung mit offener Hintertür unterwegs. Polizeien erklären, inwiefern das erlaubt ist.

Auto
Kurios: Ein Lieferwagen ist mit offener Hecktür unterwegs. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lenker transportiert mit seinem Lieferwagen Grüngut.
  • Dabei lässt er die hintere Tür aufgrund der Ladung offen.
  • Das ist grundsätzlich nicht verboten – doch es gibt Einschränkungen.

Es ist ein kurioses Bild, das sich kürzlich einem Nau.ch-Leser bietet: Vor ihm auf der Strasse ist ein kleiner Lieferwagen unterwegs – mit offener Hecktür.

Wie Aufnahmen zeigen, ist die Tür lediglich mit einer Art Seil befestigt – also immerhin nicht unkontrolliert offen. Geladen hat der Lieferwagen Grüngut, das er wahrscheinlich entsorgen gehen will. Bei geschlossener Tür hätte dieses wohl nicht Platz gehabt.

Es stellt sich die Frage: Darf man überhaupt mit offener Hecktür auf der Strasse unterwegs sein?

Mediensprecher Florian Frei von der Kantonspolizei Zürich erklärt, es gebe kein grundsätzliches Verbot, mit offener Hecktür zu fahren. Allerdings würden gewisse Regeln bestehen.

Er führt aus: «So dürfen bei einem Fahrzeug keine gefährlichen Ecken und Kanten bestehen, die bei einem Unfall zusätzliche Gefahren darstellen.» Dazu kommt, dass Kontrollschild und Bremslichter gut sichtbar sein müssen. Die Ladung müsse zudem einwandfrei gesichert und die Tür zweckmässig fixiert sein.

Auch Florian Schneider von der Kantonspolizei St. Gallen sagt, dass es grundsätzlich erlaubt sei, mit offener Tür zu fahren. Ebenfalls darf die Ladung unter bestimmten Umständen aus dem Kofferraum herausragen. Wichtig ist aber: «Eine offene Heckklappe muss gesichert sein, damit sie sich nicht bewegen und/oder jemanden gefährden kann.»

Polizei empfiehlt: Richtiges Fahrzeug auswählen

Ähnlich erklären es Philipp Gasser von der Kantonspolizei Bern und die Kantonspolizei Freiburg. Ein weiterer Punkt, den die beiden Polizeien nennen, ist zudem die Länge der Ladung. Diese darf nicht mehr als fünf Meter über die Hinterachse herausragen. Wenn sie mehr als einen Meter aus dem Kofferraum herausragt, muss sie zudem markiert werden.

Wer gegen die Regeln verstösst, muss mit einer Ordnungsbusse oder einer Anzeige rechnen. Das genaue Strafmass kann unterschiedlich ausfallen.

Sind Sie schon mit einer offenen Kofferraumtür gefahren?

Den konkreten Fall können die Polizeien aufgrund der Fotos nicht abschliessend einordnen. Schneider von der Kantonspolizei St. Gallen sagt zusammenfassend: «Es kann nicht beurteilt werden, ob die Ladung innerhalb des abgebildeten Fahrzeugs korrekt gesichert ist. Das reine Zubinden des Kofferraums reicht nicht.»

In jedem Fall wird empfohlen, ein der Ladung entsprechendes Fahrzeug zu verwenden. Heisst konkret: Im Idealfall hat die Ladung auch bei geschlossenen Türen Platz. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #3820 (nicht angemeldet)

In der Schweiz ist alles verboten.

User #2207 (nicht angemeldet)

Das kommt davon, wenn Lernfahrprüfer auch Fachkräftemangel haben.

Weiterlesen

Dickes Pferd
7 Interaktionen
Ausgebüxt
Hacker
32 Interaktionen
Drei Millionen Türen
Lostorf SO
24 Interaktionen
Lostorf SO
D
Richtiger Dünger

MEHR AUS STADT BERN

Helikopterunfall
In Berner Alpen
Bern
5 Interaktionen
Bern BE
schule russland
1 Interaktionen
Bern
schnegg Coronavirus
3 Interaktionen
Bern