Listerien: Verbesserungsbedarf bei Schutzmassnahmen
Die Kantonschemiker führten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Betriebs-Kontrollen. Es wurden drei Strafanzeigen wegen Listerien eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein wurden insgesamt 115 Betriebe kontrolliert.
- Davon hätten 65 Prozent die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Die Kantonschemiker haben bei Kontrollen betreffend Listeriose-Schutzmassnahmen bei Lebensmittelherstellern zahlreiche Mängel festgestellt. Sie sprachen laut Mitteilung bei rund zwei Drittel der kontrollierten Betriebe Beanstandungen aus.
65 Prozent der kontrollierten Betriebe hätten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Insgesamt wurden 115 Betriebe in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein kontrolliert. Dies teilte der Verband der Kantonschemiker der Schweiz am Mittwoch mit.
Strafanzeige wegen Listerien in drei Fällen eingereicht
Die häufigsten Mängel wiesen demnach Infrastruktur, Produkthygiene oder die Kontrolle der Produktionsumgebung auf. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker hätten Massnahmen veranlasst, um die Mängel zu beheben. In drei Fällen reichten sie Strafanzeige ein.
Im Fokus der Kontrolleurinnen und Kontrolleure waren die Schutzmassnahmen gegen den Listeriose-Erreger Listeria monocytogenes. Dieser könne auf verschiedenen Stufen der Herstellung in tierische und pflanzliche Lebensmittel gelangen. Dabei seien rohe und genussfertige Lebensmittel wie Milchprodukte, Wurstwaren, Räucherfische oder Fertigsalate am häufigsten betroffen.
Die Listerien können bei Schwangeren zu Fehlgeburten führen und bei Personen mit verminderten Abwehrkräften schwere Symptome verursachen.