Luzerner Regierung verärgert Guggenmusik
Guggenmusig-Konzerte stellen laut der Luzerner Regierung ein Gefährdungspotential für die Besucher dar.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Verordnung des Bundesrats sorgt bei den Luzerner Guggenmusikern für Ärger.
- Die Regierung will die Verordnung möglichst genau durchsetzen.
- Das Luzerner Fasnachtskomitee sieht keine Probleme bei der Umsetzung der Vorlage.
Eine vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnung erhitzt die Gemüter der Luzerner Guggen. Der Bund schreibt darin vor, dass dem Publikum bei Veranstaltungen ohne zusätzlichen Verstärker und einem mittleren Schallpegel von 93 Dezibel gratis Gehörschütze abgegeben werden müssen. Zusätzlich verpflichtet er die Veranstalter, auf die potentielle Schädigung des Gehörs aufmerksam zu machen.
Unverständnis bei den Guggen
Für Linus Jäck, Präsident der vereinigten Guggenmusig Luzern, ist diese Verordnung «ein absoluter Blödsinn», weil Guggen-Konzerte nicht dauerhaft laut seien. Er bezweifelt die Angaben der Suva, wonach ein solches Konzert einen Lärmpegel von bis zu 105 Dezibel erreichen kann. Die Luzerner Regierung ist dabei ganz anderer Meinung und spricht von einem «Gefährdungspotential für das Publikum». Regierungspräsident Guido Graf will zwar die Vorgaben des Bundes umsetzen, gleichzeitig aber den Fasnächtlern die Freude am Brauchtum nicht nehmen. Er betont, dass für die Umsetzung der Verordnung die Dienststelle für Umwelt und Energie zuständig sei.
Luzerner Fasnachtskomitee reagiert gelassen
Während sich die Guggenmusiker über den Beschluss ärgern, steht das Luzerner Fasnachtskomitee dem Ganzen gelassen gegenüber. Sie sehen kein Problem darin, Sicherheitshinweise aufzustellen und dem Publikum Gehörschütze zur Verfügung zu stellen, erklärt das Komitee der «Luzerner Zeitung».