Mann soll wegen Gewalt gegen vier Ex-Partnerinnen verurteilt werden

Ein Mann soll vom Thuragauer Obergericht wegen Gewalt gegen vier Ex-Partnerinnen verurteilt werden.

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Der Mann soll seine Ex-Partnerinnen misshandelt haben. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Thurgauer soll vier seiner Ex-Partnerinnen misshandelt haben.
  • Nun soll er verurteilt werden.

Die Exfrau hatte den Beschuldigten wenige Monate nach der Heirat angezeigt, weil er sie geschlagen, gewürgt und mit dem Tod bedroht haben soll. Zudem habe er sie gezwungen, 250'000 Franken vom Bankkonto ihrer Kinder aus einer früheren Beziehung abzuheben.

Während der Strafuntersuchung kam heraus, dass der Schweizer auch gegenüber drei Ex-Partnerinnen massive physische, psychische und sexuelle Gewalt ausgeübt haben soll. Die Opfer sprachen von einem eigentlichen Terrorregime des Mannes, der von einem Moment zum anderen vom liebenswürdigen Liebhaber zum kaltblütigen Sadisten werden konnte. Ein falsches Wort oder ein schräger Blick hätten genügt, und er sei ausgerastet.

Das Thurgauer Obergericht hatte den Mann wegen mehrfacher Körperverletzung, Drohung, Vergewaltigung, Schändung, Gefährdung des Lebens, Erpressung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafe von acht Jahren wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Der Mann sitzt seit seiner Verhaftung in Sicherheitshaft und erhält eine stationäre Psychotherapie.

Das Bundesgericht hob das Urteil mangels Beweisen auf. Das Thurgauer Obergericht habe den Beschuldigten nicht befragt und ihm so die Gelegenheit verweigert, sich gegen die schweren Vorwürfe zu wehren. Zudem seien die Opfer nicht gerichtlich einvernommen worden, rügte das höchste Schweizer Gericht.

Auch der Verteidiger fand deutliche Worte: Das Thurgauer Obergericht in alter Besetzung habe seine Pflicht zur Wahrheitsfindung auf krasse Weise verletzt. Statt den Beschuldigten anzuhören hätten die Richter totales Desinteresse an den Tag gelegt und den 31-Jährigen aufgrund blosser Indizien vorverurteilt.

Das Gericht, dessen Präsident inzwischen pensioniert ist, wiederholte den Prozess am Dienstag und Mittwoch in neuer Besetzung und wegen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bei der Befragung sagten die Ex-Freundinnen, die Zeit mit dem Beschuldigten sei die schlimmste ihres Lebens gewesen. Er habe sie kontrolliert und von Familie und Freunden isoliert - etwa indem er ihnen das Handy wegnahm. Wenn eine Partnerin ihn verlassen wollte, habe er ihr gedroht, sie auf grausame Art umzubringen.

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