Zum dritten Mal steht ein 40-jähriger Mann vor Gericht, der seine Untermieterin getötet haben soll.
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Das Zürcher Obergericht. (Archivbild) - keystone

Ein heute 40-jähriger Mann soll 2016 in Zürich seine Untermieterin getötet und ihre Leiche geschändet haben. Der Beschuldigte steht am heutigen Donnerstag bereits zum dritten Mal in dieser Sache vor dem Zürcher Obergericht.

Laut Anklage nahm der Mann am 20. September 2016 seine 28-jährige Untermieterin in seiner Wohnung in den «Schwitzkasten» und drückte derart zu, dass sie starb. Anschliessend verging sich der Mann an der Leiche und drapierte ein Springseil auf ihr. So sollte der Eindruck entstehen, die Frau sei beim Sport zusammengebrochen.

Das Verfahren zieht sich bereits über bald acht Jahre hin, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Verfahrensfehler und Unklarheiten führten zu Verzögerungen. Der Beschuldigte sitzt seit der Tat im Gefängnis.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Schweizer ein erstes Mal im Jahr 2018 verurteilt. Es attestierte ihm Schuldunfähigkeit bei der Tötung. Bei der Leichenschändung sei er aber schuldfähig gewesen. Es bestrafte ihn mit 22 Monaten Freiheitsstrafe. Das Obergericht bestätigte das Urteil.

Neue Verhandlungen und Anklagen

Das Bundesgericht rügte jedoch grobe Verfahrensfehler – es gehe nicht an, die Schuldfähigkeit des Mannes für die beiden Delikte unterschiedlich festzulegen. Es wies den Fall deshalb an die Staatsanwaltschaft zurück.

Im Mai 2022 verurteilte ein anderes Richtergremium am Bezirksgericht den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe. Anklage und Verteidigung zogen das Urteil beide weiter.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren sowie eine Verwahrung. Der Beschuldigte war zwar geständig, verneinte aber jegliche Tötungsabsicht. Die Verteidigung machte einen «tragischen Unfall» geltend und beantragte 24 Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag.

Am 1. September 2023 wurde der Fall zum zweiten Mal am Zürcher Obergericht verhandelt. Dieses sah sich damals jedoch nicht der Lage, ein Urteil zu fällen. Zu unklar sei der psychische Zustand des Mannes. Das Gericht veranlasste eine Ergänzung des Gutachtens. Diese liegt nun vor, sodass das Obergericht entscheiden kann.

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