Medienschaffende greifen auf Öffentlichkeitsgesetz zurück
Schweizer Medienschaffende publizierten 2020 dank Öffentlichkeitsgesetzen 54 Prozent mehr Beiträge als im Vorjahr.
179 Berichte haben Schweizer Medienschaffende im vergangenen Jahr mithilfe der Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen publiziert. Das waren 54 Prozent mehr Beiträge als im Vorjahr. Vor zehn Jahren waren es gerade mal 13 Beiträge, die unter Berufung auf die Öffentlichkeitsgesetze realisiert wurden.
Dies schrieb der Verein «Öffentlichkeitsgesetz.ch» in einer Mitteilung vom Freitag. Er setzt sich für die Umsetzung dieser Gesetze ein. Die Bestimmungen gewährleisten, dass Journalistinnen und Journalisten Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten.
Herausforderungen bei der Informationsbeschaffung
Sie fördern damit die Transparenz über die Verwaltungen. Dennoch stiessen Medienschaffende auch im vergangenen Jahr auf Widerstand bei der Herausgabe von Dokumenten. Auf nationaler Ebene verweigerte beispielsweise das Finanzdepartement Listen mit Dokumenten zur Notfusion der Credit Suisse, wie der Verein weiter mitteilte.
Er habe daraufhin den «Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes» eingeschaltet. Dieser habe empfohlen, dass zumindest Auszüge aus der Geschäftsverwaltung zugänglich gemacht werden sollten. Dennoch bleibe die Einsicht in diese «bedeutenden Unterlagen» bis heute eingeschränkt, hielt der Verein fest.
Auch in Zürich kamen Medienschaffende nicht an gewünschte Dokumente, wie es weiter hiess. Die Stadtpolizei verweigerte gemäss Mitteilung dem Stadtmagazin «Tsüri.ch» Auskunft über den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware. Die Polizei habe sich auf «ermittlungstaktische Gründe» berufen. Aus Sicht des Vereins verhindern solche «pauschalen Ablehnungen» eine offene Debatte über den Einsatz sensibler Technologien.