Der Bankomat-Sprenger von Schaffhausen vom Bundesstrafgericht zu 52 Monaten und einer Geldstrafe von 30 Franken à 30 Tagessätzen verurteilt.
Bundesstrafgericht Bellinzona
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/CARLO REGUZZI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bankomat-Sprenger von Schaffhausen wurde verurteilt.
  • Das Bundesstrafgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten.
  • Zudem erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 30 Franken.
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Das Bundesstrafgericht hat den Bankomaten-Sprenger von Schaffhausen zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 39-jährige Mann wurde der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und weiterer Delikte für schuldig befunden.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte den Mann wegen der Sprengung eines Bankomaten in Wilchingen im Februar 2021 und einer weiteren in Buchberg im April des gleichen Jahres angeklagt. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach den Mann am Dienstag im ersten Fall frei.

Täter verursachten 200'000 Franken Sachschaden

Beim Anschlag auf den Bankomaten der Raiffeisenbank in Buchberg sprach ihn die Kammer dagegen der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht schuldig. Hinzu kommen versuchter qualifizierter Diebstahl, qualifizierte Sachbeschädigung und die Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch. Die Tat soll er mit mindestens zwei Mittätern begangen haben, die bisher jedoch nicht dingfest gemacht werden konnten.

Bargeld
Massiver Sachschaden und Bargeld weg: Unbekannte sprengten in Buchberg SH einen Bankomaten bei einem Verkaufsgeschäft. - sda - Schaffhauser Polizei

Die Männer hebelten das Notenfach des Bankomaten bei der Volg-Filiale in Buchberg mit einem Geissfuss auf, brachten dort eine Sprengladung an und liessen diese explodieren. Dadurch entstand ein Sachschaden von über 200'000 Franken und ein grosses Loch in der Wand zum Tresorraum.

Weil die Täter nicht durch das Loch hindurch passten, kamen sie an die über 500'000 Franken und rund 80'000 Euro des Bankomaten nicht heran. Auch konnten sie das zuvor gestohlene Fluchtfahrzeug nicht mehr verwenden, weil dieses durch die Explosion stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Die Strafkammer verurteilte den Mann zusätzlich zur Freiheitsstrafe zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Von der Freiheitsstrafe sass der Mann bereits 339 Tage in der vorangegangenen Haft ab. Das Gericht sprach ausserdem eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Von den Verfahrenskosten in der Höhe von rund 30'000 Franken muss der Verurteilte die Hälfte übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts angefochten werden.

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