Meilen ZH: 38-Jähriger zahlt Hotelrechnung nicht und klaut Rollstuhl
In Zürich trieb über lange Zeit ein Betrüger sein Unwesen und das, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Nun wird er zur Rechenschaft gezogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Bezirksgericht Meilen ZH wurde ein Betrüger zu einem Jahr Haft verurteilt.
- Der 38-Jährige soll ein Hotel und mehrere Privatpersonen über den Tisch gezogen haben.
- Mit dem schmutzigen Geld habe er hauptsächlich seinen Drogenkonsum finanziert.
Ein 38-jähriger Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Meilen für eine Reihe von Straftaten verantworten. Die Vorwürfe reichten von gewerbsmässigem Betrug und Zechprellerei über mehrfachen Diebstahl bis hin zu Drohungen gegen Beamte.
Zu den Anklagepunkten gehört ein Vorfall in einem Gasthof in Stäfa. Der Angeklagte soll dort Anfang 2021 ein Zimmer gebucht, aber seine Rechnung nicht bezahlt haben – für ganze sechs Wochen. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, belief sich die Hotel-Rechnung des Angeklagten auf rund 3000 Franken.
Straftaten auf Drogenproblem zurückzuführen
Ausserdem wird ihm vorgeworfen, einen elektrischen Rollstuhl eines anderen Gastes gestohlen und verkauft zu haben. Rund 800 Franken soll der 38-Jährige für diesen erhalten haben. «Ich wurde darum gebeten, den Rollstuhl zu verkaufen», behauptet jedoch der Angeklagte.
Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass die zahlreichen Straftaten auf ein schweres Drogenproblem zurückzuführen sind. Um seine Sucht zu finanzieren, hat sich der Angeklagte auch Online-Plattformen wie Tutti oder Facebook zunutze gemacht. Laut Anklageschrift soll er auf diese Weise rund 43 Menschen betrogen haben.
Angeklagter war in «desolatem Zustand»
Dabei bot er Smartphones oder andere elektronische Geräte online zum Verkauf an. In den meisten Fällen besass er diese gar nicht und brach nach Erhalt der Anzahlung den Kontakt ab. Darüber hinaus soll er mehrfach gestohlen, Polizisten bedroht und Verkehrsregeln verletzt haben.
Wie die Zeitung weiter schreibt, habe der Angeklagte seit über 15 Jahren kein ehrliches Geld mehr verdient. Eigenen Angaben zufolge gehörten zwei Flaschen Whiskey sowie Kokain und Marihuana zur Tagesordnung. «Ich war in einem desolaten Zustand», entschuldigte sich der 38-Jährige vor dem Bezirksgericht.
Strafe hätte höher ausfallen können
Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Busse von 2500 Franken sowie eine ambulante Therapie. Sie warf dem Angeklagten vor, die Scheinverkäufe gewerbsmässig getätigt zu haben.
Der Verteidiger hingegen forderte eine geringere Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten. Er betonte, dass sein Mandant seit über einem Jahr clean sei und den Kontakt zu seinem früheren Umfeld abgebrochen habe.
Trotz der Eingeständnisse des Angeklagten folgte das Gericht weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmass und mahnte: «Man hätte ohne weiteres auch auf mehr als zwei Jahre kommen können». Sie betonte jedoch auch die Chance auf einen Neustart nach der Entlassung.