Michael Lauber wehrt sich gegen Vorwürfe der Aufsichtsbehörde
Bundesanwalt Michael Lauber wehrt sich in einer 70-seitigen Beschwerde gegen die Aufsichtsbehörde, welche ihn in der Fifa-Affäre gerügt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesanwalt Michael Lauber greift in der Fifa-Affäre nun die Aufsichtsbehörde an.
- Sie habe im Verfahren gegen ihn eine «gehörige Portion Böswilligkeit an den Tag gelegt».
- Die AB-BA sei voreingenommen und parteilich vorgegangen.
Bundesanwalt Michael Lauber, der in der Fifa-Affäre massiv unter Druck geraten ist, greift die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft frontal an. In einer 70-seitigen Beschwerde lanciert Lauber nach unbestätigten Berichten heftige Vorwürfe gegen die Aufsicht.
Die Aufsichtsbehörde (AB-BA) habe «rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen». Sie habe im Verfahren gegen ihn eine «gehörige Portion Böswilligkeit an den Tag gelegt». Die weil es ihm Lügen zu den umstrittenen Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino unterstelle, zitieren die Tamedia-Medien aus der Beschwerde.
Die AB-BA sei voreingenommen und parteilich vorgegangen. Deren Verfügung zeichne sich durch «Mutmassungen, Spekulationen und konsequente Missachtung aller tatsächlichen Gegebenheiten und entlastender Umstände aus. Die Richter sollten die Verfügung von A bis Z aufheben, beantragt der Bundesanwalt.
Happige Vorwürfe von Michael Lauber
Der Bundesanwalt macht den Aufsehern weitere happige Vorwürfe: Die Aufsicht habe ihm das rechtliche Gehör in krasser Weise verweigert. So habe er sich nie wehren können gegen diverse Anschuldigungen. Wie etwa, dass er die Kosten für seine Anwälte im Disziplinarverfahren nicht aus eigenem Sack bezahle. Da laufe aber alles korrekt.
Besonders schwer wiegt für Michael Lauber auch: Die AB-BA habe seine Stellungnahme zur gesamten Disziplinaruntersuchung nicht angemessen in ihre Verfügung einfliessen lassen. Zudem ist er erbost, dass die Aufsichtsbehörde auch bereits verjährte Sachverhalte in die Untersuchung mit einbezogen habe.
Aufsicht sieht Amtspflichten verletzt
Die AB-BA war nach einem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt zum Schluss gekommen, dass Lauber verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt. Zudem habe er illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert.
Zudem habe sich der Bundesanwalt uneinsichtig gezeigt und habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen.
Der Ball liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht, das in den nächsten Monaten über Laubers Beschwerde befinden dürfte. Der Bundesanwalt selbst wird am kommenden Mittwoch von der parlamentarischen Gerichtskommission angehört. Die Kommission entscheidet anschliessend darüber, ob sie gegen Lauber ein Verfahren auf Amtsenthebung eröffnet.