Migros-Präsident Andrea Broggini tritt nicht zur Wiederwahl an
Das Wichtigste in Kürze
- Der Migros-Präsident Andrea Broggini tritt nicht zur Wiederwahl an.
- Er wird 2020 die Migros-Verwaltung während zweier Amtszeiten präsidiert haben.
- Grund für seinen Rücktritt gab Broggini nicht bekannt.
In der Migros-Verwaltung, dem Aufsichtsgremium der Detailhandelsgenossenschaft, stehen im Sommer 2020 einige Änderungen an. Die Gewichtigste: Der Präsident Andrea Broggini tritt nicht zur Wiederwahl an.
Deshalb sucht die Detailhändlerin einen neuen Präsidenten, wie Migros-Sprecher Luzi Weber gegenüber der Nachrichtenagentur SDA eine Meldung der «NZZ am Sonntag» bestätigt.
Bereits Ende April hat der derzeitige Präsident seinen Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung mitgeteilt, dass er 2020 nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen werde.
Der Tessiner Wirtschaftsanwalt ist seit 2004 Mitglied der Verwaltung; seit 2012 präsidiert er das 23-köpfige Gremium. Die Verwaltung ist das Aufsichtsgremium des Migros-Genossenschafts-Bunds (MGB), vergleichbar dem Verwaltungsrat in einer Aktiengesellschaft.
Broggini wird 2020 die Verwaltung während zweier Amtszeiten präsidiert haben. Die Statuten würden ihm eine weitere Amtszeit erlauben. Der 61-jährige Broggini macht keine Angaben zu den Gründen seines vorzeitigen Rücktritts.
Als Broggini Mitglied der Verwaltung wurde, trat er als Externer in das Gremium ein. Er hat stets das Rampenlicht gemieden und trat auch als Präsident kaum in Erscheinung. Darin unterscheidet er sich von seinen beiden Vorgängern: Jules Kyburz, Präsident von 1992 bis 2000 und zuvor Migros-Chef wie auch Claude Hauser Präsident von 2000 bis 2012 und zuvor Chef der Genossenschaft Genf haben ihre gesamte Karriere innerhalb der Migros verbracht und das Gesicht des Schweizer Detailhandelsriesen geprägt.
Broggini habe bereits jetzt angekündigt, dass er nicht zur Wiederwahl zur Verfügung steht, um eine langfristige Personalplanung sicherzustellen, sagt Sprecher Weber. Denn im Sommer 2020 müssen drei weitere Mitglieder der Verwaltung ersetzt werden, weil sie dann die maximale Amtsdauer von 16 Jahren erreicht haben werden.