Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für Raser bleibt

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Bern,

Laut dem Stände- und Nationalrat sollen Raser weiterhin für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Jedoch wird es auch Ausnahmen geben.

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Krasse Raserdelikte sollen weiterhin hart bestraft werden können. Für Unbescholtene sowie für achtenswerte Gründe sollen die Richter dagegen mehr Spielraum erhalten. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Weiterhin sollen Raser für mindestens ein Jahr ins Gefängnis müssen.
  • Der Mindestentzugsdauer des Ausweises soll von zwei Jahren auf ein Jahr gesenkt werden.
  • Jedoch wird es weiterhin Ausnahmen geben.

Raser sollen grundsätzlich weiterhin mindestens ein Jahr lang ins Gefängnis müssen. Nach dem Nationalrat ist am Montag auch der Ständerat zurückgerudert, um dem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ausnahmen sollen jedoch möglich sein.

So soll die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat. Oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren auf zwölf Monate gesenkt werden können.

Die kleine Kammer hat den entsprechenden Anpassungen bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt und einen erneuten Rückkommensantrag von Beat Rieder (Mitte/VS) abgelehnt. Der Ständerat folgte damit den Kompromissanträgen seiner vorberatenden Kommission. Sie erhofften sich von den neuen Formulierungen mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung des Raserartikels.

Strafe für Raser wieder rückgängig

In der Herbstsession hatte bereits der Nationalrat die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser wieder rückgängig gemacht. Nur wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wird, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr aussprechen können.

Mit dem vom Ständerat gutgeheissenen Kompromissantrag seiner Kommission ist die Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross wohl vom Tisch. Diese hat zugesichert, dass sie das Referendum gegen die Gesetzesrevision nicht ergreifen wird, falls der Kompromiss zustande kommt. Dies sagte die Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat.

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Geschwindigkeitskontrolle. (Symbolbild) - keystone

Die Vorlage geht nun noch einmal zurück in den Nationalrat. Der Ständerat hat die entsprechenden Artikel im Gesetz nach Anhörung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) noch umformuliert. Somit kann mehr Klarheit bei deren Auslegung schaffen. Die Chancen auf eine Annahme des Kompromisses stehen auch in der grossen Kammer gut.

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. So werden etwa Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien von gesetzlichen Höchstlängen und Höchstgewichten abweichen dürfen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten.

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