Mindestzinssatz für Pensionskassen-Guthaben soll sinken
Der Bundesrat erhielt eine Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Der Mindestzinssatz sollte auf 0,75 Prozent gesenkt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz zu senken.
- In der beruflichen Vorsorge soll dieser laut Kommission auf 0,75 Prozent sinken.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) macht dem Bundesrat eine Empfehlung: Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge sollte nächstes Jahr von einem Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt werden. Das teilte die Kommission am Dienstag mit.
Der Mindestzinssatz bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Aktien, Anleihen und Liegenschaften entscheidend für Mindestzinssatz
Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen. Auch die Aktien, Anleihen und Liegenschaften spielen eine Rolle.
Laut BVG-Kommission ergab die angewandte Formel per Ende Juli 2020 einen tieferen Wert. Es seien aber auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt worden. Letztes Jahr hatte die Kommission einen Satz von 1 Prozent empfohlen, obwohl die Formel einen tieferen Wert ergeben hatte. Der Bundesrat folgte ihr damals.