Mörder von Au-pair Lucie (†16) tot in Zelle aufgefunden
Der Mörder von Au-pair Lucie Trezzini ist tot. Er wurde am Donnerstag leblos in seiner Zelle gefunden – die Behörden gehen von einem Selbstmord aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Daniel H. wurde am Donnerstag tot in seiner Gefängniszelle gefunden.
- Die zuständigen Behörden gehen von Selbstmord aus – mutmasslich.
- Gegenüber «Blick» bestätigen sie die Identität des Toten: Es handle sich um Daniel H.
Daniel H., der verurteilte Mörder des 16-jährigen Au-pairs Lucie Trezzini, wurde tot in seiner Zelle entdeckt. Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg berichtet von einem mutmasslichen Suizid.
Der arbeitslose Koch Daniel H. hatte im Jahr 2009 das junge Mädchen brutal ermordet. Seit Februar 2012 sass er eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Trotz Berufung wurde auch seine ordentliche Verwahrung schliesslich rechtskräftig.
Die Vollzugsangestellten fanden den Leichnam am Morgen des 21. Dezember 2023 bei der Zellenöffnung vor. «Anlässlich der Zellenöffnung am Morgen des 21. Dezember 2023 haben Vollzugsangestellte den Todesfall bemerkt», so die Mitteilung aus dem Gefängnis.
Es habe im Vorfeld gemäss ersten Abklärungen keine Anzeichen einer Suizidalität gegeben. Der verstorbene Mann habe sich seit einigen Jahren im Strafvollzug befunden.
Täter versprach Lucie Modeljobs
Das Aargauer Departement für Volkswirtschaft und Inneres bestätigte gegenüber «Blick»: Es handle sich beim toten Häftling um Daniel H.
Der Fall Lucie Trezzini hatte die Schweiz tief erschüttert. Daniel H. lockte das junge Mädchen mit Versprechungen von Modeljobs in seine Wohnung und ermordete sie dort auf brutale Weise.
Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte die junge Frau mit einer Hantelstange niedergeschlagen, ehe er ihre Kehle aufschlitze. Das Bezirksgericht Baden hatten den damals 25-jährigen Schweizer im Februar 2012 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ende 2013 hob das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung des Mörders auf. Laut den Richtern in Lausanne darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter tatsächlich auf Lebzeiten als unbehandelbar gilt.