Mutter nach Fehldiagnose zwangseingewiesen
Albtraum für eine Zürcherin: Wegen einer vermeintlichen Schizophrenie wird die Mutter von ihrem Kind getrennt und zwangseingewiesen – es war eine Fehldiagnose!

Das Wichtigste in Kürze
- Im vergangenen Dezember erlebte eine Zürcherin einen Albtraum.
- Wegen einer vermeintlichen Schizophrenie wurde einer Mutter die Tochter weggenommen.
- Zudem wurde sie in die Psychiatrie zwangseingewiesen.
- Dort wurde festgestellt: Es handelt sich um eine Fehldiagnose.
Eine Zürcher Mutter erlebte Ende des letzten Jahres einen Albtraum. Die Polizei drang in ihre Wohnung ein, nahm ihr das weinende Baby weg und legte ihr Handschellen an.
Der Grund: ein Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Zürich wegen einer vermeintlichen «Schizophrenie». Darüber berichtet Tamedia.
Zwangseinweisung wegen «Verdacht auf paranoide Schizophrenie»
Zwei Gutachter hatten zuvor versucht, mit der Frau zu sprechen – ohne Erfolg. Aufgrund der Verweigerung und der Situation in ihrer Wohnung stellten sie einen «Verdacht auf paranoide Schizophrenie» fest.
Die Kesb ordnete anschliessend die fürsorgerische Unterbringung – früher als Zwangseinweisung bezeichnet – an.
Die Mutter einer Tochter erinnert sich an den Tag im Dezember letzten Jahres: «Sie sagten, ich sei schizophren und solle nicht diskutieren», erzählt sie gegenüber Tamedia.
Ihr Vater war ebenfalls anwesend, konnte aber nichts tun, als seine Tochter abgeführt wurde.
Die Zürcherin wurde gegen ihren Willen in eine Klinik gebracht und dort in einen geschlossenen Raum gesperrt. Ohne Fenster oder Möglichkeit zur Flucht.
«Ich fühlte mich nicht wie in einer Klinik, sondern wie in einem Gefängnis», sagt sie über diese Erfahrung.
Mutter erhielt Fehldiagnose
Als offizieller Grund für die Einweisung wurde eine «paranoide Schizophrenie» angegeben. Der Psychiater, der die Diagnose gemacht hatte, hatte nie mit der Frau gesprochen.
Erst in der Klinik wurde festgestellt, dass die Mutter weder schizophren noch selbstgefährdet ist. Auch ein Kontaktverbot zu ihrem Kind wurde abgelehnt.
Am 8. Januar hob das zuständige Gericht schliesslich die fürsorgerische Unterbringung wieder auf. Doch die Frage bleibt: Wie konnte es zu dieser Fehldiagnose kommen?
Laut ihrem Anwalt Roger Burges ging es um einen «Ehestreit».
Die Kesb erwähnte in ihrer Verfügung regelmässige Wutausbrüche der Mutter vor ihrer Tochter. Auch Beschimpfungen gegenüber ihrem Ehemann und beschädigtes Mobiliar wurden notiert.
«Das war ein sehr schwieriger Entscheid», teilt die zuständige Kesb gegenüber Tamedia mit. In solchen Fällen gehe es darum, wie weit man die Gefährdung eines Kleinkindes riskiere.
Wenn ein Elternteil das Gespräch verweigere, müsse die Kesb eine Interessenabwägung vornehmen und zeitnah entscheiden.