Das Bezirksgericht Brugg AG hat sich am Montag mit einem Verkehrsunfall mit drei Todesopfern vom November 2019 auf der A3 befasst. Dem Unfallverursacher wird mehrfache vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Ihm droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Drei Menschen starben beim Unfall auf der Autobahn A3 in Effingen AG: Der 47-jährige Unfallverursacher muss sich wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. (Archivbild)
Drei Menschen starben beim Unfall auf der Autobahn A3 in Effingen AG: Der 47-jährige Unfallverursacher muss sich wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Crash gekommen war es um etwa 9.15 Uhr am 27.
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November 2019 auf der A3 Richtung Zürich auf Gemeindegebiet Effingen AG, kurz vor dem Bözbergtunnel. Es waren eine Baustelle und die Sperrung der Überholspur signalisiert, die Fahrzeuge wurden auf die rechte Spur verwiesen.

Der heute 47-jährige Beschuldigte missachtete die Signalisation und raste mit seinem Porsche mit mehr als 150 Kilometern pro Stunde an der langsam vorankommenden Kolonne vorbei. Kurz bevor es zur Kollision mit einem schweren Baustellenfahrzeug gekommen wäre, schwenkte er nach rechts, um in die Kolonne einzufädeln.

Der weisse Porsche touchierte einen Lastwagen und prallte dann mit mindestens 133 Kilometern pro Stunde in einen roten Renault. Dieser wurde in den vor ihm fahrenden Sattelschlepper gedrückt und zerquetscht. Die drei Insassen, ein Ehepaar mit seinem Schwiegersohn, wurden getötet. Der Unfallverursacher blieb unverletzt.

Der Mann habe sich auf der verhängnisvollen Fahrt «in einer akuten Belastungssituation» befunden, sagte der psychiatrische Gutachter. Er könne grundsätzlich schlecht mit Emotionen umgehen. Dazu kämen Ängste, Depressionen, aber auch Aggressionen. Zugespitzt habe sich die Situation durch die drohende Scheidung.

Bei der damaligen Fahrt sei eine «suizidale Komponente» zu erkennen, so der Psychiater. Er attestierte dem Beschuldigten eine in mittlerem Grad verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Die Rechtsvertreter der Opferfamilien forderten ein Obergutachten zur Schuldfähigkeit.

Die vom Beschuldigten getrennt lebende Ehefrau war des Lobes voll für diesen. Er sei liebevoll und fürsorglich und ein vorsichtiger Autofahrer. Einige Monate vor dem Unfall habe er aber angefangen, sich zu verändern. Er habe sich verfolgt und bedroht gefühlt und sei auch in Behandlung gewesen.

Sie habe nicht mehr gewusst, was sie machen sollte. Schliesslich habe sie ihm erklärt, sie wolle sich scheiden lassen und sei rund einen Monat vor dem Unfall mit den Kindern ausgezogen. Die Scheidung ist bis heute nicht vollzogen. Am Gericht wurde ein Notruf der Frau vom Unfallmorgen abgespielt: Ihr Mann habe sie aus dem Auto angerufen und mit Suizid gedroht. Er stellte diese Absicht in Abrede.

Der Beschuldigte machte bei seiner Befragung immer wieder Erinnerungslücken geltend. Auf manche Fragen gab er vage Auskunft oder machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wiederholt widersprach er früheren Aussagen.

Nach eigenen Angaben hatte er in seiner Heimat Montenegro sieben Jahre lang als Polizist gearbeitet, bevor er 1999 in die Schweiz kam. Vor allem die Tätigkeit als Verkehrspolizist habe ihm gefallen, sagte er.

Detailliert schilderte er, wie er an jenem Mittwochmorgen im Auto planlos umhergefahren sei. Mehrmals habe er die Autobahn verlassen und gewendet - Richtung Bern, Richtung Zürich, Richtung Basel. In Pratteln BL habe er nochmals gewendet und sei auf der A3 Richtung Zürich gefahren. Dann setze jegliche Erinnerung aus, sagte er und machte dies bei allen folgenden Frage geltend.

Der Beschuldigte erklärte, wie leid ihm alles tue, was er den Angehörigen der Opfer angetan habe. Er räumte jedoch ein, dass er in den zwei Jahren seit dem Unfall nie Kontakt mit ihnen gesucht habe.

Am Dienstag geht die Verhandlung gemäss Plan mit den Plädoyers weiter. Der Staatsanwalt klagt den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen - eventuell fahrlässigen - Tötung und der groben Verletzung von Verkehrsregeln an.

Er fordert sieben Jahre Freiheitsentzug und eine ambulante Therapie. Der Montenegriner soll anschliessend für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Die Sperre soll für den gesamten Schengenraum gelten. Der Verteidiger gibt seine Anträge im Rahmen des Plädoyers bekannt. Das Urteil soll am Mittwochnachmittag eröffnet werden.

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