Nach Tweet: Michèle Binswanger von Spiess-Hegglin angezeigt
Ein Tweet der «Tagi»-Journalistin Michèle Binswanger führt zu einer Anzeige von Jolanda Spiess-Hegglin. Der Grund: Ehrverletzung.
Das Wichtigste in Kürze
- Jolanda Spiess-Hegglin hat Journalistin Michèle Binswanger wegen Ehrverletzung angezeigt.
- Auslöser war ein Tweet, den die «Tages-Anzeiger»-Journalistin abgesetzt hatte.
Die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung angezeigt. Anlass für die Strafanzeige ist ein Tweet.
Spiess-Hegglin bestätigte am Montag einen Bericht von Zeitungen der CH-Media. Der Strafantrag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, ist am Freitag bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, dem Wohnkanton von Binswanger, eingereicht worden.
Zuger Landammannfeier 2014 als Auslöser
Gemäss dem im Strafantrag zitierten Tweet hatte Michèle Binswanger geschrieben, dass Spiess-Hegglin seit 5,5 Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige. Hintergrund ist die Zuger Landammannfeier 2014 mit den ungeklärten Vorkommnissen rund um die damalige grüne Kantonsrätin Spiess-Hegglin und einen SVP-Kantonsrat.
Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen.
Mit dem Tweet verletze Binswanger die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin, heisst es im Strafantrag. Sie werfe ihr vor, sich nicht wie ein charakterlich anständiger Mensch zu verhalten. Dies, indem sie einen Unschuldigen seit Jahren in der Öffentlichkeit der Vergewaltigung bezichtige.
Binswanger kannte als Journalistin Urteile, in denen der damalige «Weltwoche»- Journalist Philipp Gut wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden ist. Darauf wird auch im Strafantrag hingewiesen. Es sei deswegen davon auszugehen, dass Binswanger den Tweet wider besseres Wissens veröffentlicht habe, heisst es in dem Strafantrag.
Binswanger recherchiert über den Medienskandal rund um die Zuger Landammanfeier von 2014. Spiess-Hegglin hatte letzte Woche mögliche Publikationen der «Tages-Anzeiger»-Journalistin zu den ungeklärten Vorkommnissen mit einer superprovisorischen Verfügung unterbunden. Tamedia, die Herausgeberin des «Tages-Anzeigers», setzt sich gegen den Beschluss des Zuger Kantonsgerichts zur Wehr.