Nachrichtendienst des Bundes Spion Daniel Moser: Neuer Bericht publiziert
Ein neuer Bericht der für den Geheimbereich des Bundes zuständige Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zeigt: Der Nachrichtendienst des Bundes war nicht befugt, Daniel Moser als Spion in Deutschland einzusetzen.
Der Bundesrat soll den Einsatz von Spionen nur genehmigen, wenn davon verwertbare Informationen zu erwarten sind. Diesen Schluss zieht die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Räte aus dem Fall des verurteilten Schweizer Spions Daniel Moser.
Die für den Geheimbereich zuständige GPDel hatte im Mai 2017 beschlossen, eine Inspektion zu dem Fall durchzuführen. Aufgrund der gesamten Umstände und der grossen Resonanz in der Öffentlichkeit sei es notwendig, die Hintergründe dieser Angelegenheit aufzuklären, teilte sie damals mit. Am Montag hat sie ihren Bericht veröffentlicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat in der Causa Daniel Moser das Schweizer Recht verletzt.
- Dies zeigt ein Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes (GPDel).
Personalien gar nicht benötigt
Moser hatte 2001 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den Auftrag übernommen, Personalien von drei deutschen Steuerfahndern zu beschaffen. Diese sollen in einen Datendiebstahl bei der Grossbank CS verwickelt gewesen sein. Gemäss GPDel war der NDB dazu grundsätzlich befugt.
Allerdings hätte die Informationsbeschaffung nicht durch die Ausland-, sondern durch die Inlandbeschaffung durchgeführt werden müssen. Sie sei nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt, heisst es im Bericht. Zudem war die Bundesanwaltschaft auf die Personalien gar nicht angewiesen.
Nicht befugt war der NDB, über Moser einen Maulwurf innerhalb der deutschen Behörden zu platzieren. Der Dienst habe dieses unrechtmässige Vorgehen in Kauf genommen, heisst es im Bericht.
Aufgeflogen ist der Schweizer, weil die Deutschen Behörden an Verhörprotokolle der Bundesanwaltschaft gelangt waren. Der NDB sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Aussagen vertraulich behandelt würden, schreibt die GPDel.
"Eine aktive Informationsbeschaffung vor Ort im Ausland wäre jedoch nicht zulässig gewesen. Insbesondere wäre der NDB nicht befugt gewesen, über Daniel Moser einen Maulwurf in einer ausländischen Behörde platzieren zu lassen." pic.twitter.com/0Z5vOw6KER
— Balthasar Glättli🌻 🕊 (@bglaettli) March 26, 2018
Der Schweizer Spion Daniel Moser war im April 2017 in Frankfurt verhaftet worden. Im November verurteilte ihn das Oberlandesgericht in Frankfurt wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ausserdem musste Moser 40'000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung.