Nationalrat sagt Ja zu Änderungen bei Kurzarbeit
Der Nationalrat hat einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen. Dabei gab es keine Gegenstimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen.
- Es handelt sich dabei jedoch nur um Anpassungen an die Praxis.
Angestellte sollen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen müssen. Der Nationalrat hat am Mittwoch oppositionslos Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen.
Es handle sich um geringfügige Änderungen - im Grunde um eine Anpassung an die Praxis. Dies sagte Kommissionssprecher Corrado Pardini (SP/BE) zu Beginn der Debatte.
Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. Anspruch haben Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen verkürzt oder ganz eingestellt wird.
Unrealistisch in der Praxis
Überschreitet die Bezugsdauer einen Monat, ist der Arbeitnehmende heute verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen. Dasselbe gilt für Schlechtwetterentschädigungen.
In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung schon heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wieder aufzunehmen. Künftig soll die Pflicht nun entfallen. Es handle sich um eine Schikane, hiess es im Rat.
Angepasste Kriterien
Angepasst werden auch die Voraussetzungen für die Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit soll nicht länger Voraussetzung sein. Zudem soll die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden können.
Künftig soll der Bundesrat mehr Spielraum haben beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer zu verlängern. Als Indikatoren sollen die Anzahl der Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen.
Für eine anschliessende befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer sollen entsprechende Arbeitsmarktprognosen genügen. Eine linke Minderheit wollte den Spielraum des Bundesrates noch weiter erweitern, scheiterte aber mit ihrem Antrag. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.