Nationalratskommission kritisiert neuen nationalen Adressdienst
Der Bundesratsvorschlag für einen nationalen Adressdienst stösst auf Widerstand der SPK-N.
Für die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ist der vom Bundesrat vorgeschlagene nationale Adressdienst noch unausgereift. Sie beantragt der grossen Kammer, die Vorlage zur Schaffung eines solchen Dienstes zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen.
Mit der neuen Datenbank sollen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie Dritte Adressen von Personen über die Kantonsgrenzen hinweg suchen können. Die Suche soll laut Parlamentsunterlagen via AHV-Nummer einer Person erfolgen.
Die SPK-N findet gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag, dass Bund nicht über die nötige Verfassungsgrundlage verfügt, um in diesem Bereich tätig zu werden. Aus materieller Sicht sei zudem nicht ersichtlich, welche Vorteile das Vorhaben den Bürgern bringe. Mit 15 zu 10 Stimmen sprach sich die SPK-N für Rückweisung aus.
Gegenstimmen im Ständerat
Der Ständerat nahm den Gesetzesentwurf des Bundesrats im Dezember mit einer Änderung mit 40 zu 4 Stimmen an. Erfasst werden soll in der neuen Datenbank laut Parlamentsunterlagen Adresse, kompletter Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Niederlassungsgemeinde sowie Daten von Um-, Zu- und Wegzügen.
Gegenwärtig seien solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, stand in den Unterlagen weiter. Deshalb bestehe Interesse an einem zentralen Register, in dem all diese Informationen gebündelt seien.
Für den Ständerat sollte der Bund nicht wie von der Landesregierung vorgeschlagen nur die Gemeinden von der Gebührenpflicht befreien, sondern auch die Kantone.