Nationalratskommission will neue Regeln für das Vererben von KMU
Wer ein KMU vererbt, soll dies künftig mit weniger Hürden tun können. Dieser Ansicht ist die zuständige Nationalratskommission.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Vererbung eines KMU soll es künftig weniger Hürden geben.
- Die Nationalratskommission spricht sich für eine Änderung des Zivilgesetzbuches aus.
Im Gegensatz zum Ständerat befürwortet die zuständige Nationalratskommission eine Vorlage mit entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ist mit 15 zu 8 Stimmen auf das Geschäft eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat sah in der Sommersession dagegen keinen Handlungsbedarf bei der familieninternen Nachfolgeregelung bei Unternehmen.
Die Nationalratskommission argumentiert gemäss Mitteilung, dass es nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft sei. Wenn ein Unternehmen liquidiert werden muss, weil die Unternehmensnachfolge bei mehreren potenziellen Erbinnen oder Erben nicht geregelt wurde. Dadurch gingen unter anderem Arbeitsplätze, Kontinuität und Wissen verloren.
Ausserdem weist die RK-N darauf hin, dass die vorgeschlagene Regelung ausschliesslich greifen solle, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seine Nachfolge vor dem Todesfall nicht selbst geregelt hat. Auch die Gegner der Vorlage führen indes ins Feld, dass in den allermeisten Fällen die Vererbung eines Unternehmens einvernehmlich geschehe.
Details werden in der nächsten Sitzung diskutiert
Die Nationalratskommission wird die Details der Vorlage voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung diskutieren. Seit Anfang 2023 sind Änderungen im Erbrecht in Kraft: Erblasserinnen und Erblasser können über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Die Reduktion des Pflichtteils führt auch zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge und erleichtert dadurch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.
Jährlich stehen bis zu 16'000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3400 sind laut dem Bundesrat wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.