Wegen eines neuen Wolf-Urteils müssen die Behörden in Graubünden die Jagenden sofort zurückziehen.
Wolf
Das Bafu hatte die Wolfsabschüsse Ende November bewilligt. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In Graubünden sollten Wölfe abgeschossen werden.
  • Daraus wird jetzt vorerst nichts.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitagnachmittag den Kanton Graubünden in Kenntnis gesetzt, dass eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen die Jagd auf Wölfe vorerst verunmöglicht. Die kantonalen Behörden mussten danach die Jagenden sofort zurückpfeifen, wie aus einer Mitteilung der Behörden am Samstagmorgen hervorging.

Die Beschwerde habe eine aufschiebende Wirkung, hiess es im Communiqué weiter.

Bisher liege sie den kantonalen Behörden jedoch nicht vor, weshalb am Samstagvormittag noch nicht darauf eingegangen werden konnte.

Sind Sie dafür, Wölfe abzuschiessen?

Der Hinweis, dass die Wolfsjagd im Bergkanton vorerst gestoppt werden musste, tauchte zunächst nur versteckt auf der Webseite des kantonalen Amtes auf. Auch die Naturschutzorganisationen hielten sich bedeckt. Auf den Webseiten von WWF und Pro Natura gab es auch am Samstag keine Informationen zu deren Beschwerde.

Im «Tages-Anzeiger» äusserte sich am Freitagabend jedoch eine Sprecherin von Pro Natura. Sie sagte, dass sie der Meinung seien, dass das Auslöschen ganzer Wolfsrudel die letzte Möglichkeit bleiben muss. Ob auch in anderen Kantonen Beschwerden eingereicht wurden oder die Absicht dazu besteht, wollte die Sprecherin nicht sagen.

Bafu hatte Gesuche bewilligt

Mit der neuen Jagdverordnung dürfen Wölfe in der Schweiz präventiv abgeschossen werden, bevor sie Schaden anrichten. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte Ende November Gesuche aus fünf Kantonen bewilligt für den Abschuss von insgesamt zwölf Wolfsrudeln. Die Abschüsse müssen seit dem 1. Dezember in einem zweimonatigen Zeitfenster erfolgen.

In Graubünden wurden in der ersten Jagdwoche bereits acht Wölfe getötet. Im Kanton Wallis waren es zehn.

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