Negatives Testergebnis hebt Quarantänepflicht nicht auf

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Bern,

Ein negativer Corona-Test schützt nicht vor der zehntägigen Quarantänepflicht. Dies stellt das BAG in einer Mitteilung klar.

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Wer aus einem Land der BAG-Risikoliste in die Schweiz einreist, muss wegen des Coronavirus in Quarantäne. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein negativer Corona-Test schützt Einreisende nicht vor der Quarantäne.
  • Der negative Test verkürzt auch nicht die zehntägige Quarantäne.

Wer aus einem Corona-Risikoland in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne. Auch wenn die Person einen negativen Coronavirus-Test vorweisen kann. Denn ein negatives Testergebnis schliesse eine Infektion nicht aus, präzisierte das BAG am Mittwoch auf seiner Website.

Nach der Ansteckung dauere es mindestens fünf Tage, bis das Virus in einem Halsabstrich nachgewiesen werden könne. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Die zehntägige Quarantänepflicht durch einen negativen Test auch nicht verkürzt werden könne. So ergänzte das BAG seine Einreisebestimmungen. Diese gilt seit dem 6. Juli für Personen, die aus einem der 42 Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen.

Einreisende Quarantäne
Eine Collage aus Flugzeigen und Passagieren. - Nauc.ch

Wer sich nach der Rückkehr der Quarantäne entzieht, kann mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Massnahmen nach eigenen Angaben mit Stichproben.

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