Neue Aktenlage im «Fall Kümmertshausen»
Die Berufungsverhandlung des «Fall Kümmertshausen» wird erst im Juni fortgesetzt. In einem der grössten Fälle im Thurgau hat sich die Beweislage geändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Im «Fall Kümmertshausen» wird die Berufungsverhandlung erst im Juni fortgesetzt.
- Das entschied das Gericht, da sich die Beweislage geändert hat.
- Dieser Fall ist einer der grössten Prozesse der Thurgauer Strafprozessgeschichte.
Das Thurgauer Obergericht hat im «Fall Kümmertshausen» einen Zwischenentscheid über die Verwertbarkeit von rund 700 Einvernahmen gefällt. Aufgrund der neuen Beweislage wird die Berufungsverhandlung erst im Juni fortgesetzt. Der «Fall Kümmertshausen» ist einer der aufwendigsten Prozesse der Thurgauer Justizgeschichte.
Es geht darin um eine kriminelle Organisation, um Drogenhandel und um ein Tötungsdelikt. Ein 53-jähriger IV-Rentner war im November 2010 tot in seinem Einfamilienhaus in einem abgelegenen Weiler in Kümmertshausen aufgefunden worden.
Das Obergericht befasste sich in dem fast 300 Seiten umfassenden Zwischenentscheid mit den verschiedenen Einwendungen der Parteien.
Gewisse Einvernahmen nicht verwertbar
Es prüfte alle Einvernahmen zu den im Berufungsverfahren noch umstrittenen Sachverhalten und kam zu folgendem Schluss: Eine Vielzahl der Einvernahmen entgegen der letzten Beurteilung sei nicht verwertbar. Der Grund: Die strafprozessualen Rechte der Betroffenen seien verletzt worden.
Das heisst es in der Mitteilung des Obergerichts vom Dienstag. Gewisse Einvernahmen bezeichnete es dagegen als verwertbar, die nach Auffassung der Vorinstanz nicht oder nur teilweise verwertbar waren.
Im September 2021 hatte die Berufungsverhandlung am Thurgauer Obergericht mit der Klärung von Vorfragen begonnen. Thema waren etwa die Zulässigkeit der Anklageschriften, die Verwertung von Telefon- und Audioüberwachungen oder die Verjährung.
In einem ersten Zwischenentscheid stellte das Obergericht im vergangenen Oktober fest, dass eine Übersicht über die Telefon- und Audioüberwachungen fehlt. Dies wurde nun nachgeholt.
Berufungsverhandlung im Juni
Mit dem zweiten Zwischenentscheid händigte das Gericht den Parteien ein Verzeichnis über alle knapp 700 aktenkundigen Befragungen aus.
Aufgrund des umfangreichen Zwischenentscheids veränderte sich die Aktenlage erheblich. Deshalb brauchen die Parteien ausreichend Zeit, um die neue Beweislage zu erfassen und die neuen Verzeichnisse zu sichten. Erst danach kann im Juni die Berufungsverhandlung wie fortgesetzt werden, heisst es weiter.