Neue Gesetzgebung zu Sterbehilfe in Genfer Pflegeheimen

Keystone-SDA
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Genève,

In Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern im Kanton Genf besteht neu ein Recht, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Es bestehen neue Gesetzesgrundlagen.

Wer in einem Genfer Spital Sterbehilfe ersucht, muss gewisse Bedingungen erfüllen. (Symbolbild)
Wer in einem Genfer Spital Sterbehilfe ersucht, muss gewisse Bedingungen erfüllen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf besteht neu das Recht auf Sterbehilfe.
  • Hierzu werden auch Personen für eine Kommission gesucht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Genfer Institutionen Sterbehelfern den Zutritt nicht verweigern. Dies ist der Fall, wenn die um Sterbehilfe ersuchenden Patienten urteilsfähig sind, an einer unheilbaren und schweren Krankheit leiden und Alternativen zur Sterbehilfe mit den Patienten besprochen worden sind.

Angestellte von Spitälern oder Pflegeeinrichtungen sind aber nicht verpflichtet, mitzuwirken, wenn Sterbehilfe geleistet wird. Genf ist nicht der erste Kanton mit Gesetzgebungen zur Sterbehilfe in Heimen. Als erster hatte der Kanton Waadt Regelungen dazu. Auch Neuenburg hat inzwischen ein ähnliches Gesetz.

Kommission fehlt noch

In Genf fehlt aber noch die Kommission, die das Geschehen rund um die Sterbehilfe überwacht. Sie soll spätestens Ende September eingesetzt werden, wie Gesundheitsdirektor Mauro Poggia am Montag im Westschweizer Radio RTS sagte.

Einsitz nehmen sollen ein Arzt oder eine Ärztin, eine Vertretung der Gesundheitsdirektion sowie Patientenorganisationen, ein Spezialist oder eine Spezialistin in Bioethik, eine Anwältin oder ein Anwalt. Sie kann bei Fragen kontaktiert werden, zum Urteilsvermögen von Patienten oder wenn Kranke von Dritten beeinflusst sein könnten.

Wenn nötig, ist die Staatsanwaltschaft zur Stelle

Die Kommission kann sich, wenn dies gerechtfertigt ist, mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen. Man gehe davon aus, dass es keine schwierigen Situationen gebe bis die Kommission bereit sei, sagte Poggia. Nötigenfalls würden die geltenden Gesetze angewendet.

Die meisten Menschen sterben in der Schweiz in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen Bedürfnisse werden dabei aber oft zu wenig berücksichtigt, wie der Schweizerische Nationalfonds im November 2017 zum Abschluss des Forschungsprojekts feststellte.

Wenn es gelte, die Rechte von Patienten zu berücksichtigen, sei entscheidend, ob jemand urteilsfähig beziehungsweise urteilsunfähig sei. Dies korrekt festzustellen, sei in vielen Fällen schwierig, und Ärztinnen und Ärzte seien bei der Feststellung der Urteilsfähigkeit oft unsicher, hiess es in dem Bericht.

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