Neue Massnahmen gegen Rassismus an Schweizer Schulen
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschiedet eine neue Erklärung zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat am Donnerstag eine neue Erklärung zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus an Schweizer Schulen verabschiedet. Damit wird das bisherige Papier aus dem Jahr 1991 ersetzt. Neu gilt eine Nulltoleranz. Ausserdem soll das Thema in den Unterricht integriert werden.
Die Sicht auf Rassismus habe sich in den letzten Jahren gewandelt. Dies schrieb die EDK am Donnerstag nach ihrer Plenarversammlung in einer Mitteilung. Was früher als Randphänomen betrachtet wurde, sei heute ein prägendes Element des Zusammenlebens, das historisch gewachsen sei.
Drei zentrale Grundsätze für einen toleranten Umgang
Die neue Erklärung der EDK setzt deshalb für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus auf drei zentrale Grundsätze. Erstens gilt neu in allen Schweizer Schulen eine Nulltoleranz. Vorfälle dieser Art sollen aktiv und unmittelbar bekämpft werden.
Zweitens werden im Sinne einer offenen Schulkultur die Themen Rassismus und Antisemitismus thematisiert und in alle Aspekte des Schullebens integriert. Bedürfnisse, Kritik und Anliegen sollen dabei von den Schulen ernst genommen und fachlich behandelt werden.
Drittens sollen die Themen in den Unterricht integriert werden. Die Lehrpersonen erhalten hierzu eine Aus- und Weiterbildung, Unterrichtsmaterialien sowie fachliche und pädagogische Dienstleistungen.
Ein Zeichen für Gleichwertigkeit
Ziel seien gleichwertige Möglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler. Ungeachtet ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, schrieb die EDK weiter.
Die neue Erklärung setze hierzu ein Zeichen. Und nehme die Schulen in die Pflicht, aktiv Massnahmen für einen toleranten und respektvollen Umgang umzusetzen.