Neue Massnahmen gegen steigende Gesundheitskosten treten in Kraft
Die Gesundheitskosten steigen immer weiter an. Dagegen treten nun neue Massnahmen in Kraft.
Ab 2024 gelten neue Massnahmen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Darunter sind ein Kostenmonitoring für Ärzte und Spitäler sowie Krankenkassen und ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände bei der kantonalen Spitalplanung.
Allerdings ist nicht bezifferbar, was die Massnahmen bewirken. Der Bundesrat setzte am Mittwoch vom Parlament im Herbst 2022 beschlossene Massnahmen per 1. Januar 2024 in Kraft.
Unter anderem müssen Leistungserbringer und Versicherer neu die Kosten überwachen und falls nötig Gegensteuer geben, etwa mittels Tarifverkürzungen oder Rückvergütungen.
Bund und Kantone sollen aber keine Eingriffsmöglichkeit erhalten, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. So entschied es das Parlament bei der Verabschiedung der Vorlage.
Neue Vorgaben für Apothekerinnen und Apotheker
Krankenkassen-Organisationen können zudem neu bei der kantonalen Spitalplanung mitreden. Sie können gegen Entscheide der Kantone Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht führen. Das gilt aber nur für nationale und regionale Verbände, die den Schutz der Interessen ihrer Mitglieder in ihren Statuten haben.
Präzisiert werden weiter die Vorgaben für Apothekerinnen und Apotheker, ein günstigeres Arzneimittel abzugeben, wenn mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoff-Zusammensetzung für eine Behandlung verfügbar sind. Die Patientinnen und Patienten müssen in diesem Fall nur zehn Prozent Selbstbehalt übernehmen.
Einsparungen nicht kalkulierbar
Neu wird festgeschrieben, dass ein günstigeres Arzneimittel wie Generika und Biosimilars bei «gleicher medizinischer Eignung» für den Patienten abgegeben werden darf. Das soll individuelle Beurteilungen erlauben, wie der Bundesrat schreibt.
Ist aus medizinischen Gründen das teurere Originalpräparat nachweisbar nötig, kann es ohne erhöhten Selbstbehalt abgegeben werden. Zudem werden Kennzeichnung und Arzneimittelinformationen von parallelimportierten Arzneimitteln vereinfacht.
Was die Massnahmen unter dem Strich bewirken, kann nach Angaben des Bundesrates nicht genau beziffert werden. Zum einen hingen die Einsparungen von der konkreten Umsetzung der Akteure ab, zum anderen könnten die Massnahmen die Kosten erst mittelfristig dämpfen.