Neuer Gesamtarbeitsvertrag im Maler- und Gipsergewerbe

Keystone-SDA
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Bern,

Für das Maler- und Gipsergewerbe gilt ab spätestens Herbst 2022 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Darin enthalten ist eine schrittweise Erhöhung der monatlichen Mindestlöhne um bis zu 100 Franken bis zum Jahr 2025.

Ein Maler ist auf einer Baustelle beschäftigt und wirft dabei einen langen Schatten.
Ein Maler ist auf einer Baustelle beschäftigt und wirft dabei einen langen Schatten. - dpa

Die monatlichen Reallöhne der 15'500 dem GAV unterstellten Personen steigen bis 2025 um 150 Franken, teilten die Gewerkschaft Unia und Syna am Mittwoch mit. Sie zeigten sich mit dem neuen GAV zufrieden.

Als erste Branche auf dem Bau regle das Maler- und Gipsergewerbe zudem die Teilzeit verbindlich im GAV. Vorgeschrieben wurden unter anderem feste Arbeitstage. Damit werde der Arbeit auf Abruf ein Riegel geschoben, erklärten die Gewerkschaften. Und Väter erhielten im Vaterschaftsurlaub den vollen Lohn.

Dem GAV hatten die Mitglieder der Gewerkschaften Syna und Unia bereits Mitte Februar zugestimmt. Jetzt genehmigte noch der Schweizerische Maler- und Gipser-Unternehmerverband (SMGV) das Verhandlungsergebnis. Der Bundesrat wird den GAV voraussichtlich im Herbst allgemeinverbindlich erklären.

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