Neues Hundegesetz: Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden

Verzichten will die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats auf einen finanziellen Beitrag der Gemeinden an den Kanton für zusätzliche Vollzugsaufgaben.

Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich für die Totalrevision des Hundegesetzes ausgesprochen. Sie begrüsst die klare Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Verzichten will sie auf einen finanziellen Beitrag der Gemeinden an den Kanton für zusätzliche Vollzugsaufgaben.

Im Kanton St. Gallen wird das 30 Jahre alte Hundegesetz überarbeitet. Unter anderem sind darin die Sorgfaltspflichten für die Halterinnen und Halter aufgeführt. Künftig wird für sie eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Die Hundesteuern sollen erhöht werden.

Zu den Themen des neuen Hundegesetzes gehören die Pflichten der Halterinnen und Halter: Sie müssen ihren Hund «jederzeit wirksam unter Kontrolle haben», heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.

Prävention verankern

An besonderen Orten wie etwa bei Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt.

Künftig soll für die Halterinnen und Halter eine Haftpflichtversicherung obligatorisch werden. Massnahmen zur Prävention, die zur Verhinderung von Zwischenfällen mit Hunden beitragen, will die Regierung gesetzlich verankern.

Weiter werden die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt. So ist für die Abklärung von Vorfällen mit Hunden der Kanton zuständig. Das gilt künftig auch für die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen.

Höhere Steuern

Mit dem neuen Gesetz wird der Rahmen für die Hundesteuer erhöht: Die Steuer der politischen Gemeinde soll neu 80 bis 200 Franken betragen. Bisher waren es 60 bis 120 Franken. Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeinden dem Kanton neu einen Anteil der Steuern für die Deckung der neuen kantonalen Aufgaben verrichten sollen. Eine Mehrheit der Kommission möchte auf diesen Anteil von voraussichtlich 12 bis 15 Franken pro Hund und Jahr verzichten, heisst es in der Mitteilung.

Sie begründet dies mit dem Verursacherprinzip, wonach anfallende Kosten bei Vorfällen mit Hunden zu Lasten der verantwortlichen Hundehaltenden gehen sollen. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission ist der Auffassung, dass der Kanton für die neuen Aufgaben mit einem Anteil aus der Hundesteuer entschädigt werden soll.

Der Vorschlag für ein neues St. Galler Hundegesetz wird in der Februarsession im Kantonsrat in erster Lesung beraten. Läuft alles nach Plan, könnte es 2020 in Kraft gesetzt werden.

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