Neues Verkehrsrecht: Was 2021 auf der Strasse anders wird
2021 gilt in der Schweiz das neue Verkehrsrecht. Darin sind einige gewichtige Neuerungen enthalten. So darf bald rechts überholt und bei Rot abgebogen werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verkehrsrecht erhält 2021 einige grössere Neuerungen.
- Der Lehrfahrausweis für Personenwagen kann bereits ab 17 Jahren erworben werden.
- Velofahrer dürfen künftig auch bei Rot rechts abbiegen.
Mit dem neuen Jahr stehen auch neue Regeln im Verkehrsrecht an. Anders als in anderen Jahren sind einige davon gewichtig. So kann der Lehrfahrausweis für Personenwagen künftig bereits ab 17 Jahren erworben werden. Für den richtigen Führerausweis gilt jedoch nach wie vor das Mindestalter von 18 Jahren, berichtet das «Bieler Tagblatt».
Ab 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf Trottoirs und Fusswegen unterwegs sein. Dies jedoch nur, falls kein Velostreifen oder Radweg vorhanden ist. Fussgänger behalten den Vortritt.
Neues Verkehrsrecht erlaubt Abbiegen bei Rot
An einer roten Ampel können Velos und Mofas bald rechts abbiegen. Dabei muss aber die entsprechende Signalisation «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» vorhanden sein. Zudem muss den anderen Verkehrsteilnehmern der Vortritt gewährt werden.

Auf der Autobahn ist künftig das rechts Vorbeifahren erlaubt. Ein Überholen mit anschliessendem einschwenken bleibt hingegen verboten. Bei Stau muss zwischen der äussersten linken und der sich rechts davon befindenden Fahrspur eine Rettungsgasse gebildet werden.
Für Motorwagen mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen ab 2021 eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ausserdem wird mit dem neuen Verkehrsrecht das «Reisverschluss»-Verfahren obligatorisch. Vereinen sich zwei Fahrspuren, müssen sich die Fahrzeuge abwechslungsweise einreihen.