Noch drei Kandidierende im Rennen um den Bundesanwalts-Job
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Personen sind noch im Rennen für das Amt als neuer Bundesanwalt oder Bundesanwalt.
- Kandidat Thomas Würgler scheiterte bereits.
- Die Nachfolge soll am 17. März von der Bundesversammlung geregelt werden.
Noch drei Kandidierende verbleiben im Rennen um den Job als neuer Bundesanwalt oder als neue Bundesanwältin. Es sind Maria-Antonella Bino, Félix Reinmann und Lucienne Fauquex. Die Kandidatur von Thomas Würgler scheiterte - wohl unter anderem an der Alterslimite.
Die parlamentarische Gerichtskommission hat am Mittwoch im neu gestarteten Wahlprozedere für die Nachfolge von Michael Lauber einen ersten Entscheid gefällt. Dies teilten die Parlamentsdienste mit. Nach der Anhörung der vier Kandidierenden verkleinerte sie den Kreis der potenziellen Amtsanwärter auf drei.
Thomas Würgler ist nicht mehr unter den Anwärtern
Würgler, der ehemalige Kommandant der Kantonspolizei Zürich, fiel demnach aus dem Rennen. Er war der Einzige, der sich bisher öffentlich zu seiner Kandidatur bekannt hatte.
Weiterhin in Frage für das Amt kommen gemäss der Mitteilung: Maria-Antonella Bino, einst Laubers Stellvertreterin, Félix Reinmann, der zwanzig Jahre für die Bundesanwaltschaft gearbeitet hat, und Lucienne Fauquex. Sie leitet aktuell den Rechtsdienst in der Bundesanwaltschaft.
Geplant ist, dass die Vereinigte Bundesversammlung am 17. März die Nachfolge von Lauber regelt. Die Gerichtskommission führt in zwei Wochen eine zweite Anhörung mit den drei Kandidierenden durch, der Ausgang ist offen.
Die Wahl war schon für den Dezember geplant
Die Wahl des neuen Bundesanwalts oder der neuen Bundesanwältin war schon für den Dezember vorgesehen gewesen, scheiterte jedoch. Die zwei am Schluss übrig gebliebenen Kandidaten der ersten Bewerbungsrunde hatten den Ansprüchen der Gerichtskommission nicht genügt.
Eine Hürde war nach Ansicht der Gerichtskommission die geltende Alterslimite von 65 Jahren. Sie möchte die Schwelle für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre erhöhen. Weil sich die Rechtskommissionen der beiden Räte uneinig sind, muss nun der Ständerat darüber befinden. Sicher ist: Die geltende Regelung kann noch nicht in der Frühjahrssession geändert werden.
Für den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber gab es monatelange Kritik an seiner Amtsführung. Deswegen und aufgrund mutmasslicher Ungereimtheiten bei den Ermittlungen rund um den Weltfussballverband hat er seinen Rücktritt angeboten. Kurz darauf hat er seine Kündigung eingereicht. Lauber schied per Ende August 2020 vorzeitig aus dem Amt aus.