Notwehr keine Entschuldigung für Selbstverteidigung mit Waffen
Das Wichtigste in Kürze
- Notwehr gegen Einbrecher in der eigenen Wohnung ist nicht automatisch straffrei.
- Der Nationalrat lehnt eine entsprechende Initiative von Lorenzo Quadri (Lega/TI) ab.
Wer sich aus Notwehr gegen Einbrecher in der eigenen Wohnung wehrt, soll nicht automatisch schuldlos bleiben, wenn diese Notwehr die Grenzen überschreitet. Der Nationalrat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative mit diesem Ziel verworfen.
Aus Notwehr handelt gemäss dem Strafgesuch, wer ohne Recht angegriffen wird oder durch einen Angriff unmittelbar bedroht ist und sich in angemessener Weise verteidigt. Handeln Bedrohte in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung, ist Notwehr auch straffrei, wenn sie die Grenzen überschreitet.
Aufregung entschuldbar
Die parlamentarische Initiative von Lorenzo Quadri (Lega/TI) verlangte, dass durch das Eindringen in private Wohnräume die Aufregung der Eigentümer respektive Mieter entschuldbar ist und eine Bestürzung vermutet wird. Die grosse Kammer lehnte das Begehren mit 117 zu 70 Stimmen ab.
Menschen, die sich wehren, sind laut Quadri «zermürbenden Gerichtsverfahren» ausgesetzt. Zudem sollen Opfer nicht mehr beweisen müssen, dass sie die Grenzen der Notwehr eingehalten haben.
Falscher Anreiz zum Selbstschutz
Die Mehrheit der Rechtskommission sah jedoch keinen Bedarf, das Strafgesetzbuch anzupassen. Sie warnte vor grossen Gefahren, etwa weil die Initiative als Anreiz zum Selbstschutz verstanden werden könnte oder weil das Notwehrrecht vermehrt missbraucht werden könnte.
Erweiterungen des Rechts auf Notwehr hätten in anderen Ländern zu einer Zunahme von Unfällen und auch von Waffengewalt geführt, argumentierten die Gegner.