Nur die wenigsten Miet-Anfechtungen sind erfolgreich
Viele Mieten steigen – und viele wehren sich dagegen. Doch es zeigt sich: Nur die wenigsten Miet-Anfechtungen sind erfolgreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur wenige Miet-Anfechtungen sind erfolgreich.
- «Erfolgreiche Schlichtungsgesuche liegen bei uns im tiefen Prozentbereich», so «Livit AG».
- Ein Online-Rechner beim Mieterverband gab vielen Nutzern eine Anfechtungsempfehlung ab.
Der Referenzzinssatz steigt an – das führt zu zahlreichen Mietzinserhöhungen. Solche Erhöhungen können aus diversen Gründen erfolgen. Die Vermieter können ihren Mietern die Mietzinserhöhung in der Regel nach einer bestimmten Frist mitteilen.
Doch: Viele Mietende wollen nicht mehr bezahlen. Den Mietenden ist es darum möglich, gegen eine solche Erhöhung anzukämpfen. Schon seit letztem Sommer werden die dafür zuständigen Schlichtungsbehörden von Anfragen überrannt.
Doch: Wie sich nun zeigt, sind solche Anfechtungen nur in seltenen Fällen erfolgreich...
Schlichtungsgesuche «im tiefen einstelligen Prozentbereich» erfolgreich
Barbara Buchegger, Leiterin Marketing und Kommunikation der Livit AG, sagt gegenüber Nau.ch: «Einerseits benötigt die Information durch die Behörde jeweils eine gewisse Zeit. Insbesondere dann, wenn Schlichtungsgesuche noch nicht bearbeitet wurden.» Darum könne noch nichts Abschliessendes gesagt werden.
Bisher sieht es für viele Mietende aber schlecht aus. Buchegger sagt: «Die bisher erfolgreich eingebrachten Schlichtungsgesuche liegen bei uns im tiefen einstelligen Prozentbereich.»
Die Immobilienverwaltung vermietet in der Schweiz über 195'000 Objekte. Hier hat offenbar kaum jemand eine Chance gegen steigende Mieten.
So können sich Mieter helfen lassen
Eine gesamtschweizerische Zahl, wie viele Gesuche erfolgreich sind, können die Schlichtungsstellen nicht nennen. Auch Fabian Gloor, Jurist beim Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband kennt keine entsprechenden Zahlen.
Doch: Damit Mietende gegen ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen vorgehen können, stellt der Mieterinnen- und Mieterverband einen Online-Rechner zur Verfügung. Gloor erklärt: «Dort können sie sehen, ob eine Anfechtung Sinn macht, oder eben nicht.» Die Empfehlungen würden dann auf der Grundlage der Eingabe der Nutzer basieren.
Hinsichtlich der ersten Referenzzinssatzerhöhung sei der Rechner überarbeitet und verbessert worden. Im Juni 2023 sei dann die erste Erhöhung gekommen: «In den darauffolgenden zweieinhalb Monaten wurde der Rechner 62'000 Mal benutzt», wie der Jurist weiter ausführt.
«Ungefähr in der Hälfte der Fälle gab er dem Nutzer eine Anfechtungsempfehlung ab.» Im Dezember 2023 sei dann die zweite Erhöhung erfolgt. Zu diesem Zeitraum meint Gloor: «Der Rechner wurde 32'000 Mal benutzt. Bei rund einem Drittel der Fälle ging eine Empfehlung raus.»