Oberaufsicht sieht bei Bundesrat keinen Machtmissbrauch in Krise
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) sieht «derzeit keine Hinweise auf eine unrechtmässige Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat» in der Corona-Krise. Das steht im am Freitag veröffentlichten Jahresbericht der Aufsichtsbehörde.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Geschäftsprüfungskommission beider Räte sieht keinen Missbrauch des Notrechts.
- Der Bundesrat habe rechtmässig gehandelt, schreibt sie in ihrem Jahresbericht.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben im vergangenen Jahr umfassend mit der Aufarbeitung der Massnahmen des Bundesrats zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie begonnen. Sie nehmen dabei sämtliche Departemente unter die Lupe.
Die GPK-N könne zwar noch keine abschliessende oder umfassende Bewertung vornehmen, heisst es im Jahresbericht. Zum Thema Rechtmässigkeit der Anwendung von Notrecht könne aber derzeit festgehalten werden, dass der Bundesrat rechtmässig vorgegangen sei.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ist aber gemäss dem Bericht gebeten worden, einen möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgrund der Covid-19-Pandemie aufzunehmen. Die Arbeiten würden laufend fortgeführt.